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Parkerleichterung für Schwerbehinderte außerhalb der »aG-Regelung«
Für Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) nicht erfüllen, aber in ihrer Fortbewegungsfähigkeit dennoch stark beeinträchtigt sind, besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erlangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung ergeht kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für fünf Jahre erteilt.