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Überwachung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen

Die Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten unterliegt den Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1069/2009 und dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Betriebe, die tierische Nebenprodukte sammeln, transportieren, lagern, verarbeiten oder beseitigen – beispielsweise Verarbeitungsbetriebe, Heimtierfutterhersteller, Biogasanlagen und Kühlhäuser – werden regelmäßig auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften überprüft. Stellt sich im Rahmen der amtlichen Kontrollen und Überwachung heraus, dass eine oder mehrere der Anforderungen der Verordnung (EG) Nummer 1069/2009 nicht eingehalten werden, ergreift das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere können Zulassungen ausgesetzt oder entzogen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Betriebskontrollen werden unter anderem Unterlagen überprüft

  • zur Rückverfolgbarkeit, insbesondere Lieferscheine,
  • zur Produktkennzeichnung und
  • zu Eigenkontrollen.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Überwachung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen, wird nach Ziffer IV.2.1 der Anlage zur „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens“ (GOVV) eine Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 20 Euro zuzüglich Fahrtkosten erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Betriebe, die tierische Nebenprodukte sammeln, transportieren, lagern, verarbeiten oder beseitigen, sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen und unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Tierische Nebenprodukte: Registrierung/Zulassung von Sammel-, Transport- und Verarbeitungsbetrieben“.