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Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Meldepflichten)

Wenn Sie im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis sind und im Landkreis Ammerland praktizieren möchten, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland anzeigen.

Anzuzeigen sind zum Beispiel:

  • Änderungen der Adresse (privater Umzug oder Umzug der Praxis),
  • Namensänderungen,
  • Änderungen der heilkundlichen Verfahren,
  • die Beendigung der Tätigkeit.

Die Anzeige muss

  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen,
  • die Vornamen,
  • das Geschlecht,
  • das Geburtsdatum,
  • den Geburtsort,
  • die Anschrift der Wohnung und der Praxis und
  • die angewandten heilkundlichen Verfahren

enthalten.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung, Ihre Änderungsmitteilung oder Ihre Abmeldung unterschrieben an das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland (siehe Randspalte „Dokumente"). Die Übersendung kann in Papierform oder per Mail erfolgen.
Mit der Anzeige ist die Heilpraktikererlaubnisurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung, die Mitteilung über Änderungen oder die Beendigung Ihrer Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage