Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
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Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die zuständige Behörde zu richten.
Voraussetzungen
Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.
Kosten
Für die Verwaltungsleistung »Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis« ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.