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27.01.2023

Neufassung der Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 die Neufassung der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung des Anschluss- und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung (AB-Satzung) beschlossen.

Anlass der Neufassung waren rechtliche Anpassungen bei der Organisation der Abfuhr. „Mit der Neufassung wurde die Rückwärtsfahrtproblematik aufgenommen“ erklärt Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs. Aus Sicherheitsgründen sind Rückwärtsfahrten nicht mehr erlaubt.

Für die Sperrgutabfuhr wurde klargestellt, dass die Anlieferung bzw. Abholung von Sperrgut auf fünf Kubikmeter zuzüglich Elektrogeräte und Metallteile pro Vorgang begrenzt ist. Zuvor waren Elektrogeräte und Metallteile in dieser Mengenangabe einbezogen. Insoweit ergeben sich für die Sperrgutentsorgung zukünftig Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Satzung wurde darüber hinaus um einen weiteren zugelassenen Abfallbehälter ergänzt: die im Mai 2022 eingeführte Papiertonne mit 120 Liter Füllraum.

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar oder telefonisch bei der Abfallberaterin Julia Viola zu erhalten.