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05.09.2024

Pflichtumtausch von Papierführerscheinen ab Geburtsjahrgang 1971

„Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und spätere gegen den Kartenführerschein getauscht werden“, erinnert Anna Schönhöft, Leiterin der Führerscheinstelle. Die Umtauschpflicht betrifft hierbei ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen.

Schönhöft hat noch zwei Tipps: „Warten Sie nicht bis kurz vor Ende der Umtauschfrist. Aktuell hat die Führerscheinstelle freie Termine, sodass die Möglichkeit besteht, den Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein ganz kurzfristig zu erledigen. Selbstverständlich bleibt Ihre Fahrerlaubnis weiterhin gültig. Es muss keine neue Fahrprüfung oder Ähnliches abgelegt werden, Sie erhalten lediglich ein neues Dokument, das zukünftig alle 15 Jahre getauscht werden muss!“

Für den Pflichtumtausch sind folgende Unterlagen notwendig: alter Führerschein, gültiges Ausweisdokument, ein aktuell erstelltes biometrisches Lichtbild, die Gebühr in Höhe von 30,40 Euro, Karteikartenabschrift (nur nötig, sofern der derzeitige Führerschein nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt worden ist; ansonsten telefonische Anforderung bei der Behörde der damaligen Ausstellung). Der neue Führerschein wird direkt nach Hause geschickt.

Der für den Umtausch notwendige Termin ist über die Website des Landkreises Ammerland buchbar. Anna Schönhöft ist telefonisch unter 04488 56-1070 oder per E-Mail erreichbar.