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02.10.2025

Gesetzliche Änderungen für den Überweisungsverkehr zum 5. Oktober

Zum 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Änderung im Überweisungsverkehr in Kraft: Banken sind künftig verpflichtet, bei allen Überweisungen den Namen und die IBAN der Empfängerin bzw. des Empfängers automatisch abzugleichen.

Stimmt die Kombination aus Namen und IBAN nicht überein, erhalten Kundinnen und Kunden eine Rückmeldung von ihrer Bank und können daraufhin entscheiden, ob die Überweisung abgebrochen oder auf eigene Verantwortung ausgeführt werden soll. Um eine reibungslose und fristgerechte Verbuchung sicherzustellen, empfiehlt es sich, die gespeicherten Überweisungsdaten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Zur Orientierung steht eine Übersicht mit den korrekten Daten der jeweiligen Mandanten zur Verfügung:

Landkreis Ammerland
DE82 2805 0100 0040 4019 86

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland
DE83 2805 0100 0001 4365 83

Kreismusikschule Ammerland
DE71 2805 0100 0001 6497 14

KVHS Ammerland gGmbH
DE35 2805 0100 0002 0163 43

EB Immobilienbetreuung
DE22 2805 0100 0040 4722 27
DE09 2805 0100 0096 0459 92