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09.01.2026

Geflügelpest - Landkreis Ammerland hebt Anschluss-Überwachungszonen auf

Die Anschluss-Überwachungszonen, die der Landkreis Ammerland infolge der Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg festgelegt hatte, werden gemäß entsprechender Allgemeinverfügung ab Samstag, den 10. Januar 2026, aufgehoben.

„Damit entfallen die für die Überwachungszone angeordneten Maßnahmen, darunter auch die generelle Aufstallpflicht für sämtliche Geflügelhaltungen“, erläutert Thomas Scherbaum, Amtstierarzt und Sachgebietsleiter Tiergesundheit im Veterinäramt des Landkreises Ammerland. „Unabhängig davon bleibt aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung zur Geflügelpest die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Kreisgebiet weiterhin bestehen.“

Trotz merklich rückläufiger Fallzahlen stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein. Das Seuchengeschehen bei Kranichen ist in Deutschland zwar weitgehend abgeklungen, das Virus zirkuliert jedoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation. Der Landkreis Ammerland wird seine Risikoeinschätzung fortlaufend aktualisieren. Verlässliche Prognosen für die kommenden Wochen bleiben dennoch schwierig, da das Geschehen von zahlreichen Faktoren, wie Wetterlagen oder möglichen Anpassungen des Virus, beeinflusst wird.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden erneut gebeten, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Ziel ist es, den Kontakt der Tiere zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen weitestgehend zu vermeiden. Auffälligkeiten im Geflügelbestand, wie beispielsweise erhöhte Verluste, sind umgehend dem Veterinäramt zu melden, damit unverzüglich Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen eingeleitet werden können.

Weitere Informationen:

Infoseite Geflügelpest

Tierseucheninfo / Land Niedersachsen

Allgemeinverfügung / Amtsblatt