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05.02.2026

Selbstbestimmung sichern: „Schon Vorsorge getroffen?“

Die Betreuungsstelle des Landkreises Ammerland und der Betreuungsverein „Rechtliche Betreuung Ammerland e. V.“ bieten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose persönliche Beratungen an, wie sie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung für den Ernstfall vorsorgen können.

Diese Dokumente helfen dabei, für den Fall vorzusorgen, dass Menschen aufgrund von Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann frühzeitig festgelegt werden, wer Entscheidungen treffen soll. Eine Patientenverfügung ermöglicht es zudem, persönliche Wünsche zur medizinischen Behandlung verbindlich festzuhalten. Dadurch bleibt die Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebenssituationen gewahrt und gleichzeitig werden Angehörige entlastet.

Die Beratung umfasst alle Fragen rund um die rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten. In persönlichen Gesprächen besteht außerdem die Möglichkeit, entsprechende Vollmachten direkt zu erstellen – bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung.

„Vorsorge bedeutet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und gleichzeitig Angehörige zu entlasten“, betont Mathias Meinen aus dem Sozialamt des Landkreises Ammerland. „Wer frühzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass im Ernstfall im eigenen Sinne gehandelt wird.“

Darüber hinaus bietet die Betreuungsstelle des Landkreises Ammerland die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten an. Diese erhöht die Akzeptanz bei Banken, Behörden und anderen Stellen und kann insbesondere erforderlich sein, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist.

Ansprechpartner sind die Betreuungsstelle des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12 in Westerstede, telefonisch erreichbar unter 04488 56-1460, -1461, -1470 oder -1471 und per E-Mail an,
sowie der Verein „Rechtliche Betreuung Ammerland e.V.“, Gaststraße 4 in Westerstede, erreichbar unter 04488 738 99-19 oder per E-Mail an .