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25.03.2026

Ammerland setzt Wahlbereiche für 2026 fest

Der Landkreis Ammerland teilt den Wahlkreis für die Kommunalwahl am 13. September 2026 erneut in fünf Wahlbereiche ein. An diesem Tag werden neben der Landrätin oder dem Landrat auch die 50 Mitglieder des Kreistages gewählt.

Die Einteilung setzt die aktuellen rechtlichen Vorgaben zur möglichst gleichmäßigen Verteilung der Wahlberechtigten um. Die Gemeinden Apen und Wiefelstede bilden dabei einen gemeinsamen Wahlbereich, die übrigen vier Gemeinden jeweils eigene Wahlbereiche. Die Regelung knüpft an die bereits zur Kommunalwahl 2021 getroffene Entscheidung des Kreistages an.

„Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Wahlkreis in mindestens vier und höchstens acht Wahlbereiche gegliedert werden. Entscheidend ist, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise der Wahlberechtigten möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Bereiche verteilt ist“, erläutert Pascal Wittenberg, Sachgebietsleiter Kommunalaufsicht/Wahlen/Recht.

Eine Einteilung in sechs Wahlbereiche – entsprechend den sechs kreisangehörigen Gemeinden –ist rechtlich nicht möglich, da die Unterschiede in den Bevölkerungszahlen zu groß wären. Maßgeblich ist ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2024: Die zulässige Abweichung zwischen den Wahlbereichen beträgt seither höchstens 15 Prozent der Wahlberechtigten (zuvor 25 Prozent). Mit dieser strengeren Vorgabe wird der verfassungsrechtliche Grundsatz der Wahlgleichheit gestärkt. Er gewährleistet, dass jede Stimme den gleichen Zählwert und die gleiche Erfolgschance hat.

„Die Einteilung von Wahlkreisen und Wahlbereichen ist kein einmaliger Schritt, sondern wird regelmäßig überprüft und angepasst“, erklärt Kreiswahlleiterin Dagmar Flohr. „Das zeigt sich auch mit Blick auf die Landtagswahl 2027: Der Niedersächsische Landtag hat Anfang März eine umfassende Reform der Wahlkreise beschlossen, nachdem der Staatsgerichtshof die bisherige Einteilung wegen zu großer Bevölkerungsunterschiede als verfassungswidrig eingestuft hatte.“

Für den Landkreis Ammerland hat diese Reform konkrete Auswirkungen: „Der neue Wahlkreis ‚Rastede/Varel‘ umfasst künftig die Gemeinden Rastede und Wiefelstede. Der Wahlkreis ‚Ammerland‘ besteht damit weiterhin aus den Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht sowie der Stadt Westerstede“, so Flohr.

Autor/in: Anja Küllig, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de