Allgemeine Maßnahmen zur Biosicherheit für Jäger

Es ist darauf zu achten, dass der Aufbruch des Schwarzwildes nicht an Luderplätzen angeboten wird. Ebenso darf er im Revier nur entsorgt werden, wenn es dadurch zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt kommt und eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie von Naturnutzenden ausgeschlossen ist.

Nach der Jagdausübung sind Werkzeuge, zum Transport genutzte Wildwannen und Schuhe oder Stiefel zu säubern und zu desinfizieren. Der Transport erlegter Stücke wird in flüssigkeitsdichten Wildwannen durchgeführt. Dabei ist das erlegte Stück abzudecken.

Weiterhin ist das Verbot der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von erkrankten oder verdächtigen Tieren aus Seuchenregionen und Drittländern inklusive deren Erzeugnisse (Trophäen oder Wildbret) strengstens zu beachten.