Barrierefreiheitserklärung

Stand der Erklärung: 26. August 2026

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Landkreises Ammerland unter https://www.ammerland.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:


Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Bedienelemente

Nicht alle Bilder, Grafikfunktionen, Links und andere Bedienelemente sind bezeichnet oder verfügen über alternative Texte. 

Gestaltung von Inhalten
  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist teilweise nicht logisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht immer gegeben.
  • Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert.
  • Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Datentabellen sind nicht durchgängig strukturell richtig aufgebaut.
  • Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert.
  • Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht immer ausreichend.
  • Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
  • Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe und Aufklappen des Hauptmenüs sind einige Funktionen beziehungsweise Markierungen nicht mehr sichtbar.


Bedienbarkeit

  • Nicht alle Funktionen und Inhalte sind durchgängig mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar.
  • Nicht alle Funktionen sind mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht immer nachvollziehbar. 

Fehleridentifizierung

  • Nicht alle Fehlermeldungen werden so angezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und
  • Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben. 


Sonstiges

  • Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben.
  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei. Dateien in verschiedenen Formaten wie PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X) sind kaum auf Barrierefreiheit geprüft. Sie werden daher zumindest teilweise nicht barrierefrei sein.
  • Video-Dateien enthalten keine Audiodeskriptionen oder Untertitel.

Leichte Sprache
Es gibt bereits Inhalte in Leichter Sprache. Weitere Inhalte in Leichter Sprache sind in Planung. Wir bemühen uns, Texte grundsätzlich einfach und leserfreundlich zu halten. Fachbegriffe können jedoch nicht immer vermeiden werden.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Der Webauftritt des Landkreises Ammerland wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Januar 2024 erstellt und am 1. Oktober 2025 und 26. August 2026 überarbeitet. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und den Ergebnissen des Prüfberichts vom 6. Februar 2023 im Auftrag des Landes Niedersachsen. Diese Webseiten wurden trukturell überarbeitet, barrierefreier gestaltet und mit entsprechender Software zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet.  

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen oder etwas vermissen und uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behinderten­gleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle telefonisch unter 0511 120-4010 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Diese Website geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus, wobei teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt werden: Multimediale Inhalte sind zu einem großenTeil mit Untertiteln (Audio-Deskription). Darüber hinausfinden Sie in einer Rubrik „Leichte Sprache“ Inhalte in leichter Sprache.

Datum und Veröffentlichung der Website: 26. August 2026