Der Kreistag
Der Kreistag des Landkreises Ammerland besteht aus der Landrätin Karin Harms und 50 Abgeordneten. Die Abgeordneten und die Landrätin wurden am 12. September 2021 von den Bürgerinnen und Bürgern des Ammerlandes direkt gewählt.
Die Landrätin und ihre Stellvertretungen
Die Landrätin
Karin Harms
Landrätin
Aufgaben nach § 85 NKomVG
Landrätin
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
04488 56-2800
04488 56-2799
E-Mail
Raum: 280
Gleichberechtigte Vertretung der Landrätin
Kreistagsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Organe des Landkreises und deren Zuständigkeiten
Kreistag
Der Kreistag entscheidet als beschlussfassende Vertretung der Bürger über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und legt Grundsätze für die Verwaltung, zum Beispiel durch den Erlass von Satzungen und Verordnungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, fest.
Die Bandbreite der Entscheidungskompetenz ist groß: So fasst der Kreistag zum Beispiel Beschlüsse über Wirtschaftsförderprogramme, finanzielle Aufwendungen zur Sport- und Kulturförderung, Regelungen des öffentlichen Personennahverkehrs oder investive Maßnahmen im Bereich des Kreisstraßenbaus, erörtert Grundsatzfragen der Abfallwirtschaft oder der Regionalplanung, beschließt über allgemeine Haushalts- und Vermögensangelegenheiten und legt die Besetzung der Ausschüsse und Gremien fest.
Zuständigkeiten Kreistag (§§ 45 ff. NKomVG)
Zuständigkeiten:
(Katalog in § 58 NKomGV)
- organinterne Entscheidungen
- Kreations- und Abberufungsbefugnis
- dienstrechtliche Befugnisse
- Rechtssetzungskompetenzen
- Grundsatzentscheidungen
- Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten
- Vorbehaltskompetenz
- Kontrollkompetenzen
Organisation:
- Vorsitzender, §§ 61 ff.
- Fraktionen und Gruppen
- Ausschüsse, §§ 71 ff.
- Geschäftsordnung
Kreisausschuss
Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor. Des Weiteren beschließt er über alle Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Kreistages vorbehalten sind und die nicht dem Landrat als Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen.
Zuständigkeiten Kreisausschuss (§§ 74 ff. NKomVG)
Zuständigkeiten:
§ 76 NKomVG
- Vorbereitungskompetenz
- Auffangkompetenz
- Austauschbereich
- Einspruchsrecht
Organisation:
Geschäftsordnung
Landrätin
Der Landrätin ist die politische Repräsentantin des Landkreises, führt als Vorgesetzte der Verwaltung die laufenden Geschäfte und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages verantwortlich.
Zuständigkeiten Landrätin (§§ 80 ff. NKomVG)
Zuständigkeiten:
§§ 85, 86 NKomVG
- Repräsentative Vertretung
- Vertretung in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
- Leitung der Verwaltung
- Ausschließliche Zuständigkeiten
- Interorganschaftliche Kompetenzen
Organisation:
monokratisches Organ