Bekanntmachungen
Bitte beachten Sie:
Seit dem 31. Mai 2022 werden unsere Bekanntmachungen im digitalen Amtsblatt veröffentlicht.
Neubau von Windenergieanlagen in Delfshausen, Dingsfelde, Wapeldorf-Nord und -Süd
- Genehmigungsbescheid Windpark Delfshausen, (12.9 MB)
- Genehmigungsbescheid Windpark Wapeldorf-Süd, (13.1 MB)
- Genehmigungsbescheid Windpark Wapeldorf-Nord, (12.5 MB)
- Genehmigungsbescheid Windpark Dingsfelde, (15.2 MB)
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind im Amtsblatt 14-2025 zu finden.
Neubau von drei Windenergieanlagen im Windpark Tange
Genehmigungsbescheid für den Neubau von drei Windenergieanlagen im Windpark Tange
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind im Amtsblatt 7-2025 zu finden.
Neubau von zwei Windenergieanlagen – Windpark Rastede (Teilbereich Liethe)
Genehmigungsbescheid Neubau von zwei Windenergieanlagen
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind im Amtsblatt 1-2025 zu finden.
Repowering des Windparks Karlshof
Genehmigungsbescheid Repowering Windpark Karlshof
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im Rahmen eines Repowering des Windparks Liethe, Gemeinde Rastede, Landkreis Ammerland sind im Amtsblatt 41-2024 zu finden.
Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
Weitere Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen und mehr finden Sie unter Kreisrecht.
Bürgerbeteiligung & Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) informiert der Landkreis Ammerland die Öffentlichkeit frühzeitig über seine Planungsabsichten. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll jedermann die Möglichkeit haben, seine Interessen und Rechtspositionen im Verfahren zu wahren und aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.
Bei einer öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern zu lassen. Jedermann kann während der öffentlichen Auslegung schriftlich Stellungnahmen und Änderungswünsche vorbringen. Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen.
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Ob zurzeit Planungsverfahren des Landkreises Ammerland öffentlich ausliegen, können Sie auch der anliegenden Liste entnehmen.
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Radweges entlang der K114 von Ihausen bis Hollriede