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Amtsblatt

In Niedersachsen haben Kommunen in ihrer Hauptsatzung eine Regelung zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Als kommunale Rechtsvorschriften gelten hierbei unter anderem Satzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Verordnungen. Sie treten erst dann in Kraft, wenn sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wurden.

In seiner Sitzung am 30. März 2022 hat der Kreistag diesbezüglich eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Zukünftig werden Rechtsvorschriften durch eine digitale Bekanntmachung in Form eines elektronischen Amtsblattes verkündet. Neben den bereits benannten Rechtsvorschriften werden auch ortsübliche Bekanntmachungen, bspw. die Veröffentlichung der Sitzungstermine politischer Gremien, im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Das elektronische Amtsblatt kann auf der Homepage des Landkreises Ammerland gelesen und heruntergeladen werden und wird im Regelfall jeden Freitag veröffentlicht.  Im besonderen Bedarfsfall kann auch kurzfristige eine Veröffentlichung erfolgen.

2023