Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.