Einbürgerungen
Die Einbürgerung eröffnet Menschen im Ammerland die Möglichkeit, dauerhaft Teil der deutschen Staatsgemeinschaft zu werden und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu übernehmen. Der Landkreis Ammerland begleitet Antragstellende auf diesem Weg und informiert über Voraussetzungen, Verfahren und erforderliche Unterlagen.
- Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen, Online-Terminvereinbarung
- Miteinbürgerung beantragen
- Ermessenseinbürgerung beantragen