Erklärung der Barriere·Freiheit


Der Landkreis Ammerland will seine Internet-Seite barriere-frei machen.

Das heißt:

Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.

Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.



Barriere-frei sind zum Beispiel:

Es gibt

  • Infos in Leichter Sprache.

  • Gebärden-Sprache-Videos.

  • Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen.




Dafür gibt es Regeln:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

  • die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0

BITV 2.0 ist die Abkürzung für

die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel:

So sollen barriere-freie Internet-Seiten sein.

 

Wie barriere-frei ist unsere Internet-Seite?

Die Prüfung von dieser Internet-Seite war 2026.

Das Ergebnis aus 2026:

Die Internet-Seite ist nicht ganz barriere-frei.

 

Das ist nicht barriere-frei:

  • Videos haben keine Unter-Titel.

Sie sehen sich das Video an.

Menschen mit Hör-Behinderungen können aber das Video

nicht hören oder nicht gut hören.

Dann können Sie die Unter-Titel lesen.

Die Untertitel zeigen:

Das sagen die Personen im Video.

  • Videos haben keine Audio-Beschreibung.

Menschen mit Seh-Behinderungen können Videos

nicht sehen oder schlecht sehen.

Mit einer Audio-Beschreibung können sie trotzdem verstehen:

Das passiert im Video.

Das ist im Video zu sehen.

  • Viele Dokumente sind nicht barriere-frei.
  • Formulare sind nicht immer einfach auszufüllen.
  • Texte sind nicht immer unterteilt.

Das heißt:

Die Texte haben keine Abschnitte.

Sie sind dann schwerer zu lesen und zu verstehen.

  • Listen werden nicht immer richtig dargestellt.

Das heißt:

Sie können die Liste nicht so sehen,

wie sie eigentlich sein sollte.

  • Tabellen sind nicht immer gut aufgebaut.

Das heißt:

Menschen können die Tabellen zum Beispiel nicht gut verstehen.

  • Sie können nicht alles über die Tastatur steuern.

Zum Beispiel können Sie manche Felder nur mit der Computer-Maus anklicken.

Sie drücken die Tab-Taste auf Ihrer Tastatur.

Die Tab-Taste hilft beim Wechseln zwischen verschiedenen Feldern.

Zum Beispiel können Sie damit von einem Text-Feld zum nächsten springen.

Die Reihenfolge ist dabei manchmal schwer zu sehen.

Das bedeutet:

Manchmal wissen Sie nicht,

welches Feld als nächstes kommt.

Die Reihenfolge kann unterschiedlich sein.

  • Fehler-Meldungen sind nicht immer zu verstehen.

In Fehler-Meldungen stehen manchmal schwierige Wörter.

Sie wissen dann nicht:

Das ist falsch.

Das müssen Sie tun.

  • Es fehlen manchmal Hinweise für Eingaben.

Das macht es schwieriger.

Ein Hinweis ist zum Beispiel:

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Solche Hinweise helfen Ihnen.

Ohne Hinweise kann das zum Beispiel schwer sein:

das Ausfüllen von einem Formular

    






Warum ist das so?

Es gibt diese Gründe:

  • Einige Inhalte sind noch alt.
  • Wir möchten alles neu machen.

Doch das braucht Zeit.

  • Wir wollen die Internet-Seite aber immer weiter verbessern.



Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 8. Januar 2024.

Die Überarbeitung war am 24.Juni 2026.



Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?

Sie haben eine Barriere gefunden.

Oder Sie möchten uns sagen:

  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de

Wir helfen Ihnen gerne. 



Sie sind nicht zufrieden mit der Antwort.

Dann können Sie sich beschweren.

Es gibt eine Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.

Die Schlichtungs-Stelle gehört zum Bundesland Niedersachsen. 


Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.

Beide Seiten sollen sich vertragen.

Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht. 

Sie können die Schlichtungs-Stelle anrufen.

Das ist die Telefon-Nummer:

05 11 – 12 0 – 40 10

Sie können eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse:

schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.

Sie brauchen keinen Anwalt. 



Hinweis

Sie brauchen mehr Infos in Leichter Sprache.

Es gibt noch diese Texte in Leichter Sprache:

  • Infos zur Internet-Seite
  • Infos zur Navigation