Erklärung der Barriere·Freiheit
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Der Landkreis Ammerland will seine Internet-Seite barriere-frei machen. Das heißt: Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können. Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos. Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen. |
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Es gibt
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BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
BITV 2.0 ist die Abkürzung für die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0. In der BITV 2.0 steht zum Beispiel: So sollen barriere-freie Internet-Seiten sein. |
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Die Prüfung von dieser Internet-Seite war 2026. Das Ergebnis aus 2026: Die Internet-Seite ist nicht ganz barriere-frei. |
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Sie sehen sich das Video an. Menschen mit Hör-Behinderungen können aber das Video nicht hören oder nicht gut hören. Dann können Sie die Unter-Titel lesen. Die Untertitel zeigen: Das sagen die Personen im Video. |
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Menschen mit Seh-Behinderungen können Videos nicht sehen oder schlecht sehen. Mit einer Audio-Beschreibung können sie trotzdem verstehen: Das passiert im Video. Das ist im Video zu sehen.
Das heißt: Die Texte haben keine Abschnitte. Sie sind dann schwerer zu lesen und zu verstehen.
Das heißt: Sie können die Liste nicht so sehen, wie sie eigentlich sein sollte.
Das heißt: Menschen können die Tabellen zum Beispiel nicht gut verstehen.
Zum Beispiel können Sie manche Felder nur mit der Computer-Maus anklicken. Sie drücken die Tab-Taste auf Ihrer Tastatur. Die Tab-Taste hilft beim Wechseln zwischen verschiedenen Feldern. Zum Beispiel können Sie damit von einem Text-Feld zum nächsten springen. Die Reihenfolge ist dabei manchmal schwer zu sehen. Das bedeutet: Manchmal wissen Sie nicht, welches Feld als nächstes kommt. Die Reihenfolge kann unterschiedlich sein.
In Fehler-Meldungen stehen manchmal schwierige Wörter. Sie wissen dann nicht: Das ist falsch. Das müssen Sie tun.
Das macht es schwieriger. Ein Hinweis ist zum Beispiel: Bitte geben Sie Ihren Namen ein. Solche Hinweise helfen Ihnen. Ohne Hinweise kann das zum Beispiel schwer sein: das Ausfüllen von einem Formular |
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Es gibt diese Gründe:
Doch das braucht Zeit.
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Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 8. Januar 2024. Die Überarbeitung war am 24.Juni 2026. |
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Sie haben eine Barriere gefunden. Oder Sie möchten uns sagen:
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Sie können uns eine E-Mail schreiben. Das ist unsere E-Mail-Adresse: oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de Wir helfen Ihnen gerne. |
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Dann können Sie sich beschweren. Es gibt eine Schlichtungs-Stelle. Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit. Die Schlichtungs-Stelle gehört zum Bundesland Niedersachsen. |
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Beide Seiten sollen sich vertragen. Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht. |
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Sie können die Schlichtungs-Stelle anrufen. Das ist die Telefon-Nummer: 05 11 – 12 0 – 40 10 |
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Sie können eine E-Mail schreiben. Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts. Sie brauchen keinen Anwalt. |
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Sie brauchen mehr Infos in Leichter Sprache. Es gibt noch diese Texte in Leichter Sprache:
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