Förderung von Migrationsprojekten

Richtlinie zur Förderung von Migrationsprojekten im Landkreis Ammerland

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2017 die Richtlinie für die Förderung von Migrationsprojekten im Landkreis Ammerland beschlossen.

Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die Integration von zugewanderten Menschen und das interkulturelle Miteinander im Ammerland unterstützen. Zuwendungsfähig sind auch Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses und der kulturellen Vielfalt. Gefördert werden kreisweit ausgerichtete Projekte, die sich an Menschen mit Migrationshintergrund und ehrenamtlich Tätige wenden. Gegenstand der Förderung können beispielsweise Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Kultur oder Sport sein sowie Qualifizierungsangebote oder die Durchführung von Ausstellungen, Filmbeiträgen oder Theaterstücken.

Förderfähig sind Anträge von Bildungsträgern, Beratungsstellen, Vereinen und Verbänden sowie von Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements und von Selbsthilfeorganisationen.

Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 2.500 Euro bei einem erforderlichen Eigenanteil von mindestens 50 Prozent.

Der Eigenanteil kann auch durch nachgewiesene Personal- und Sachleistungen erbracht werden. Für ehrenamtliches Personal können kalkulatorisch 15 Euro pro Stunde eingerechnet werden. Hierfür gilt eine Obergrenze von max. 2.500 Euro pro Förderantrag.

Weitere Details finden Sie in der Richtlinie für die Förderung von Migrationsprojekten im Landkreis Ammerland.

Außerdem können Antragstellende und deren Vertretungen sich zum Antrags- und Abrechnungsverfahren in der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe des Landkreises Ammerland beraten lassen.

Antragstellung

Der Antrag zur Förderung von Migrationsprojekten kann über das Online-Formular Antrag Förderung von Migrationsprojekten erfolgen.

Bitte beachten Sie dazu die genannten Voraussetzungen zur Förderung in der Richtlinie zur Förderung von Migrationsprojekten im Landkreis Ammerland.