Häufig gestellte Fragen / Bevölkerungsschutz
Wie werde ich im Ernstfall gewarnt?
Warnungen erfolgen über Warn-Apps wie BIWAPP, Sirenen, Rundfunk und Cell Broadcast. Der Landkreis informiert zusätzlich über die Website, den eigenen WhatsApp-Kanal und lokale Presse.
Was kann ich selbst zur Vorsorge tun?
Empfohlen wird ein Vorrat an Lebensmitteln, Wasser, Medikamenten und wichtigen Dokumenten. Ein Notfallplan für die Familie ist ebenfalls sinnvoll.
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Was bedeutet Selbstschutz?
Selbstschutz beschreibt Maßnahmen der Bevölkerung, sich in Notlagen selbst zu helfen. Er ergänzt die Arbeit professioneller Einsatzkräfte.
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Kann ich mich ehrenamtlich engagieren?
Ja, viele Einsatzorganisationen suchen engagierte Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören freiwillige Feuerwehren, das THW und Hilfsorganisationen wie bspw. das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall- Hilfe (JUH) oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).
Was versteht man unter Bevölkerungsschutz?
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle staatlichen und kommunalen Maßnahmen, die Menschen, Umwelt und Sachwerte vor Gefahren schützen. Dazu zählen insbesondere Katastrophenschutz, Zivilschutz und Brandschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz?
Der Katastrophenschutz reagiert auf große Schadenslagen im Frieden, zum Beispiel bei Unwettern, Stromausfällen oder Unfällen. Der Zivilschutz greift in besonderen staatlichen Gefahrenlagen wie Verteidigungs- oder Spannungsfällen.
Was passiert nach Feststellung des Katastrophenfalls?
Im Katastrophenfall übernimmt der Landkreis Ammerland die Einsatzleitung. Dies geschieht im Katastrophenschutzstab mit festgelegten Mitgliedern. Er stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Katastrophe aufeinander abgestimmt sind.
Vor Ort organisieren örtliche Einsatzleiter das Geschehen. Die Einsatzleitung kann auch externe Helfer anfordern, um die Katastrophe zu bewältigen, etwa die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk (THW).
Wer ist im Katastrophenschutz aktiv?
Im Katastrophenschutz wirken Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdienste und Behörden zusammen. Sie koordinieren sich unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises.
Was passiert im Katastrophenfall organisatorisch?
Der Landkreis richtet einen Krisenstab ein und koordiniert alle Einsatzkräfte. Behörden arbeiten nach festgelegten Alarm- und Einsatzplänen zusammen.
Welche Aufgaben hat Katastrophenschutz?
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:
- Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben
- Katastropheneinsatzleitung regeln
- Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung
- Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
- Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
- Katastrophenschutzübungen durchführen
Welche Sonderregelungen gelten im Katastrophenfall?
Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr jede Person zur Hilfeleistung verpflichten. Außerdem kann sie Platzverweise und Evakuierungen anordnen.
Besonders wichtig: Auch Grundrechte können im Katastrophenfall eingeschränkt werden. Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz nennt konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 34).
Was gehört zum Brandschutz?
Der Brandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Ziel ist es, Brände zu verhindern und schnell zu löschen.
Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Der abwehrende Brandschutz wird durch die Feuerwehren gewährleistet. Der vorbeugende Brandschutz wird durch Landkreis und Gemeinden betreut.
Wer stellt den Katastrophenfall, den sogenannten K-Fall, fest?
Laut Niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz werden "Eintritt und Ende des Katastrophenfalles durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenschutzbehörde festgestellt". Für den Bereich des Landkreises Ammerland ist geregelt, dass die Landrätin – im Verhinderungsfall ihre Vertretung – bei Vorliegen der Voraussetzungen den Katastrophenfall erklärt. Die Katastrophenschutzbehörde teilt die Feststellung unverzüglich der zuständigen Polizeidirektion mit und hält sie über die Lage unterrichtet.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Gesetze: NBrandSchG, NKatSG, ZSKG