Zur Straßenunterhaltung zählt die Beseitigung von Schlaglöchern, Laub, Schnee und ähnliches. Hierfür ist jeweils der zuständige Straßenbaulastträger zuständig.

Dies ist:

bei Kreisstraßen und Radwegen an Kreisstraßen: Der Landkreis Ammerland

bei Gemeindestraßen: Die zuständige Gemeinde, in der die Gemeindestraße liegt.

bei Landes-, und Bundesstraßen, sowie Autobahnen: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Tel. 0441-21810)