Pflanzen

Das Bundesnaturschutzgesetz benennt einen kleinen Teil der Pflanzenarten auf unserer Erde als besonders beziehungsweise streng geschützt. Alle anderen Pflanzenarten sind nicht besonders geschützt. Der jeweilige Schutzstatus kann – wie auch bei beim Tierschutz – auf der Homepage vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) abgerufen werden.

Grundsätzlich gilt, dass besonders geschützte Pflanzen sowie deren Samen nicht der freien Natur entnommen werden dürfen. Sie unterliegen einem Besitz- und Vermarktungsverbot. Für künstlich vermehrte Exemplare der besonders geschützten Arten gilt das Besitz- und Vermarktungsverbot dagegen nicht. Es muss jedoch nachgewiesen werden können, dass es sich um künstlich vermehrte Pflanzen handelt.

Detaillierte Auskünfte über die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit besonders geschützten Pflanzen können beim Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, eingeholt werden.