Schnellnavigation

"Dorf Edewecht" / Zentrale Unterkunft für Vertriebene 

Der Landkreis Ammerland, die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Stadt Westerstede haben ein Containerdorf als zentrale Unterkunft für Vertriebene in der Gemeinde Edewecht errichtet. "Dorf Edewecht" ist auf dem ehemaligen Baumschulgelände an der Straße „Auf der Loge“ in Edewecht entstanden. Das Containerdorf wurde im Frühjahr 2024 zurückgebaut, da eine Inbetriebnahme und Nutzung nicht mehr vorgesehen ist. Fragen rund um das "Dorf Edewecht" richten Sie bitte per E-Mail an das Projektteam.

Aktueller Sachstand
Alle acht Containeranlagen sind verkauft und bereits teilweise abgebaut. Über die weitere Nutzung der Fläche entscheidet die Gemeinde Edewecht.

Die von der Landesregierung errechnete Überquote von knapp 12 000 Personen besteht weiterhin, sodass die Inbetriebnahme einer zentralen Unterkunft für Vertriebene aktuell nicht erforderlich ist. Das Gelände bleibt umzäunt, damit es im Notfall kurzfristig genutzt werden kann. Weitere Informationen werden in den Pressemitteilungen zum “Dorf Edewecht“ bereitgestellt.

Dezentrale Unterbringung bleibt oberstes Ziel
Der Landkreis, die Stadt und die Gemeinden unternehmen weiterhin größte Anstrengungen, die Menschen, die im Ammerland Zuflucht suchen, in die Gemeinschaft aufzunehmen und sie vorrangig dezentral unterzubringen. 




Pressemitteilungen 

Weitere Pressemitteilungen zum Dorf Edewecht

Hilfe für die Ukraine - поддержка и информация

Wir bündeln unsere Kräfte!

Der Landkreis Ammerland, die Stadt Westerstede und die Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede sowie Wiefelstede helfen in einer koordinierten Hilfsaktion Vertriebenen aus der Ukraine und danken allen Ammerländerinnen und Ammerländern für die großartige Unterstützung und Anteilnahme. 

Please note: On top of the page you have the option to translate the content to another language. Simply click the button with the Google Logo that says „Sprache“ and choose your language.



Sichere Informationen und Hinweise
Das Land Niedersachsen hat die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner für Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland sowie Niedersachsen auf ihrer Website zusammengestellt. Dort finden Sie auch ein Merkblatt für ukrainische Staatsangehörige.

Aktuelle Informationen zum Krieg finden Sie auf den Webseiten der Bunderegierung.

  

Aktuelle Mitteilungen


Wir für die Ukraine

Kurzzeitpflege? Plätze sind rar!- Regionale Lösung in Sicht

Einhelliges Ergebnis aus einer flächendeckenden Veranstaltungsreihe mit fast 700 Teilnehmern aus dem gesamten Weser-Ems-Raum: Es gibt viel zu wenig Kurzzeit-Pflegeplätze. Und freie Plätze sind nur schwer zu finden. Wer im Notfall dringend auf einen Platz angewiesen ist, muss oft endlos suchen.


Um das zu ändern haben sich die Landräte und Oberbürgermeister aus Weser-Ems jüngst darauf verständigt, ein gemeinsames Pflegeportal einzurichten. Ähnlich wie bei einem Hotel-Buchungssystem soll schnell und komfortabel ein möglichst nahe gelegener Pflegeplatz gefunden werden können. Verwaltungsgrenzen sollen dabei keine Rolle spielen. Was zählt sind Qualität und räumliche Nähe.
Hintergrund für diese Initiative ist der Plan, wichtige Versorgungsleistungen für die Bevölke-rung besser zu koordinieren und möglichst zu optimieren. Unter dem Motto „Bündnis Innovation in der Daseinsvorsorge“ hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems vier Themen auf die Fahnen geschrieben. Eines dieser Themen ist „Gesundheit und Pflege“ und das Pflegeportal steht dabei ganz oben auf der Agenda.


„Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden“, freut sich Landrat Jörg Bensberg als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. „Im Landkreis Osnabrück gibt es bereits ein gutes Beispiel, dessen Übertragbarkeit wir gerade prüfen. Damit kommen wir vielleicht schon sehr schnell zu einer guten Lösung.“
Das Pflegeportal ist ein ganz wichtiges, aber nicht das einzige Projekt, dass sich die Region vorgenommen hat. Basierend auf dem im Jahr 2018 für Weser-Ems präsentierten Masterplan „Innovation in der Daseinsvorsorge“ sollen prioritäre Projekte aus allen vier Themenfeldern realisiert werden. Neben den Themen Gesundheit und Pflege wird auch an den Themen Mobilität, Wohnen und soziales Miteinander gearbeitet.
„Wenn wir angesichts der Bevölkerungsentwicklung die Qualität der Daseinsvorsorge nicht nur halten, sondern möglichst noch verbessern wollen, dann brauchen wir neue, innovative Lösungen. Die Digitalisierung kann dabei helfen, der Mensch muss aber immer im Mittelpunkt stehen“, bringt Dieter Meyer, Leiter der eigens eingerichteten Servicestelle, seinen Auftrag auf den Punkt.


Dazu haben er und sein Team insgesamt 13 Veranstaltungen in allen interessierten Landkreisen und Städten der Region durchgeführt, an denen insgesamt etwa 700 Personen aus den vier Handlungsfeldern teilgenommen haben. Ziel war es, den Masterplan vorzustellen und den besonderen Handlungsbedarf vor Ort zu ermitteln. Außerdem sollten Beispiele für erfolgreiche Lösungen identifiziert werden. Rund 160 solcher guten Beispiele wurden im Zuge der Veranstaltungen identifiziert - ein Zeichen für Meyer, „…dass in Weser-Ems bereits ein umfangreiches Wissen und eine hohe Expertise vorhanden sind. Es muss nur genutzt werden!“

Die guten Beispiele wie „Wir für euch - Altwerden in Vrees“, das Nachbarschaftsprojekt „Wi helpt di“ in Dötlingen oder das „macher“-Projekt aus dem Emsland zeigen dabei deutlich, dass bürgerschaftliches Engagement einen zentralen Schlüssel für die Sicherung einer guten Daseinsvorsorge darstellt.


Damit sehen sich die Verwaltungschefs aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen; im Gegenteil. Neben dem Pflegeportal sollen unter anderem Grundlagen für einen breiten Einsatz der Telemedizin geschaffen werden, um auch entlegene Orte hochwertig zu versorgen. Außerdem soll ein regionsweites Schiene-Bus-Grundnetz entstehen, das dann die Basis für örtliche bzw. teilregionale ÖPNV-Ergänzungslösungen wie beispielsweise Bürgerbusse bilden kann. Ein Haltestellenkataster sowie die Sicherung der Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit gehören auch dazu.
Über alle Themenfelder hinweg spielen Informationsaustausch und Wissensvernetzung eine entscheidende Rolle. Das haben die Veranstaltungen eindrucksvoll gezeigt. Mehr als 100 Best-Practice-Beispiele aus Weser-Ems können auf der Internetseite www.weser-ems.eu im Sinne dieses Informationsaustausches und der Wissensvernetzung mit den dazugehörigen Ansprechpersonen eingesehen werden.
Nicht zuletzt haben die Projektverantwortlichen auch das Ziel, die Finanzierbarkeit der notwendigen Maßnahmen zu erleichtern. Im regionalen Verbund rechnen sie sich deutlich bessere Chancen aus, bei entsprechenden nationalen und europäischen Förderprogrammen berücksichtigt zu werden.



Kontakt:
Bündnis Innovation in der Daseinsvorsorge Weser-Ems
- Servicestelle -
p. A. Dieter Meyer Consulting GmbH
Bürgerstraße 1
D-26123 Oldenburg
Tel.: +49-441-80994-45
Fax.: +49-441-80994-48
Mail: meyer@mcon-consulting.de

Aus der Region - Unternehmerseminar „Risikominimierung im Umgang mit Fuhrpark und Fahrern!“ am 22.10.2019

Um Sicherheitsaspekte im Umgang mit Fuhrpark und Fahrern geht es im diesem Unternehmerseminar, das von der DEULA Westerstede angeboten wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung. Die Anmeldung kann über das Kursportal der DEULA erfolgen.

Aus der Region - Vortrag„Digitalisierung, was geht mich das an?“ am 11.11.2019 in Oldenburg

Der zweistündige Vortrag beschäftigt sich mit der Informationssicherheit im Handwerk. Er zeigt Risiken auf und gibt Hilfestellung zur Grundsicherung der Unternehmensdaten und zur Erstellung von Konzepten für den sicheren Datenfernzugriff.
Dieser Vortrag, der gemeinsam von der Handwerkskammer Oldenburg, der Kreishandwerkerschaft Ammerland und dem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk angeboten wird, ist der ideale Einstieg für Unternehmer in das Thema IT-Sicherheit .

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung.

KVHS Ammerland startet im Mai erneut Lehrgang zum/r Finanzbuchhalter/in (VHS)

Ab 25. Mai 2020 startet der neue berufsgleitende Lehrgang zum/zur Finanzbuchhalter/in (VHS) in Bad Zwischenahn-Rostrup.
Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Beschäftigte mit kaufmännischer Vorbildung im Handel, in der Industrie und in der Verwaltung, die innerhalb eines Unternehmens eine Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen anstreben sowie für Nichtbeschäftigte zum Zweck der Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Allgemeines Ziel ist es, die Teilnehmer/innen in die Lage zu versetzen, die im betrieblichen Rechnungswesen anfallenden Daten nach dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu verarbeiten.

Zur Weiterbildung gehören die Module Buchführung, Grundwissen Recht und Finanzen, Kosten- und Leistungsrechnung, Bilanzierung, Finanzbuchhaltung mit EDV und Betriebliches Steuerrecht.
Die einzelnen Module schließen jeweils mit einer Prüfung ab, über die die Teilnehmer/innen jeweils ein Zeugnis erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss aller Module erhalten die Teilnehmer/innen das Gesamtzertifikat "Finanzbuchhalter/in (VHS)".

Der 360 Unterrichtseinheiten umfassende Lehrgang findet montags und donnerstags von 18:30-21:45 Uhr in der BBS Ammerland in Rostrup statt.
Nähere Informationen erteilt Stefanie Meyer unter Telefon 04488 56-5170.

Berufliche Orientierung verbessern - Ausbildungsinitiative Ammerland unterstützt Betriebe durch Beratung

Um die berufliche Orientierung der Schulabgänger zu verbessern und Unternehmen bei der Suche nach passenden Auszubildenden zu unterstützen, bietet die  Ausbildungsinititiative (AubI) der Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH auch für den kommenden Ausbildungsstart kostenfreie Beratung und ein Ausbildungs-Marketing für Berufe, welche von Schülerinnen und Schülern weniger nachgefragt werden.

Was ist AubI?
Die Ausbildungsinitiative des Landkreis Ammerland gibt es bereits seit über 20 Jahren. Kern der Initiative war und ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schülern, welche im Landkreis Ammerland eine Abschlussklasse an den Oberschulen bzw. eine Vollzeitschulform an der BBS in Rostrup besuchen, ein optimaler Übergang von der Schule in die Ausbildung oder ggf. in eine weiterführende Schule ermöglicht wird.

Seit Februar 2018 ist die Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH seitens des Schul- und Kulturamtes des Landkreis Ammerland mit der operativen Umsetzung der Ausbildungsinitiative beauftragt.  Dies ging einher mit einigen Weiterentwicklungen dieses langjährig bewährten Unterstützungsformats am Übergang Schule – Beruf.

Welche Leistungen umfasst AubI?

Zu den Leistungen gehören

  • eine jährliche systematische Erhebung in allen 9ten und 10ten Abgangsklassen an allen Oberschulen im Ammerland sowie in den Vollzeitschulformen an der BBS in Rostrup, um festzustellen, welche Schülerinnen und Schülern Unterstützung bei ihrer Ausbildungsplatzsuche oder beruflichen Orientierung benötigen,
  • die persönliche Betreuung und Beratung jener Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungswunsch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KVHS-Projekte JUGEND STÄRKEN im Quartier, Pro Aktiv Center Ammerland sowie der Ausbildungsinitiative. Bei Bedarf werden Termine individuell vereinbart und die Schülerin bzw. der Schüler wird intensiv von dem geschulten Personal betreut, um den Übergang Schule-Beruf gemeinsam gestalten zu können und ggf. Probleme zu lösen, die diesen Übergang erschweren,
  • die Vermittlung bzw. die Anbahnung von Kontakten zwischen ausbildungsinteressierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen und Betrieben, die Auszubildende suchen,
  • die Koordination dieser Tätigkeiten durch Projektkoordinatorin und Projektleitung, die nicht nur für Schüler und Schülerinnen, sondern auch als Ansprechpartner für Ammerländer Betriebe auf Ihrer Suche nach interessierten und geeigneten Nachwuchskräften dienen,
  • und nicht zuletzt die Analyse und Bewertung der Erkenntnisse aus Erhebungen und Beratungen, um das Übergangsmanagement im Landkreis Ammerland gemeinsam mit Schulen, Betrieben und Verwaltung kontinuierlich zu optimieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ausbildungsinitiative und im weiterführenden Bericht zur Ausbildunginitiative.

Ansprechpartner sind:

Tanja zur Brügge (Projektkoordination)
Telefon: 04488 - 5286 658 | Mobil: 0157 - 8899 2339
E-Mail: t.zurbruegge@kvhs-ammerland.de

Dirk Weißer (Projektleitung)
Telefon: 04488 56-5161 | Fax: 04488 56-5109
E-Mail: d.weisser@kvhs-ammerland.de

Nofallfonds für die Bereiche Kultur, Bildung und Umwelt eingerichtet

Auf Initiative der Gertrud-und- Hellmut-Barthel-Stiftung aus Varel und der Oldenburgischen Landschaft haben sich mehrere Stiftungen zusammengeschlossen und einen Notfallfonds zur Unterstützung Soloselbständiger in den Bereichen Kultur, Bildung und Umwelt eingerichtet. Insgesamt 100.000 Euro stellt das Bündnis für notleidende Künstler zur Verfügung. 

Nähere Informationen und Antragsunterlagen hierzu finden Sie auf der Webseite der Oldenburgischen Landschaft.

Webinar "ERP - Auswahl und Einführung"

Das Institut für innovative Logistik und Umwelt (ILU) der Jade Hochschule bietet ein kostenloses Webseminar mit dem Titel "ERP-Auswahl und Einführung" an.

ERP-Auswahl und Einführung - Webinar - 27.02.2021

Datum: 17. Februar 2021
Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Jens Mehmann, Institut für innovative Logistik und Umwelt (ILU)

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular der Homepage.
Der Link zur Videokonferenz wird nach Anmeldung versendet.


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Aktualisierte Richtlinien und Start weiterer Programmbereiche

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat aktualisierte Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Außerdem starten weitere Unterprogramme nun zum 01. Juli 2021.

Die BEG besteht insgesamt aus drei Richtlinien:

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    (Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    (Neubau, Erwerb und Sanierung zu Effizienzgebäuden von NWG)
  • Wohngebäude (BEG WG)
    (Neubau, Erwerb und Sanierung zu Effizienzgebäuden von WG)

Antragsberechtigt sind in allen drei Richtlinien Eigentümer, Pächter oder Mieter sowie Contractoren:

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bspw. Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen
  • Unternehmen, einschl. Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschl. Wohnungsbaugenossenschaften


Alle drei Teilprogramme beinhalten sowohl eine Zuschussvariante (Abwicklung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Abwicklung über die KfW-Bank). Die gesamte BEG wird von der EU-Kommission als beihilfefrei eingestuft. Die Vergabe von Zuschüssen und Krediten erfolgt demnach ohne Beihilfe. Bei der Antragstellung werden damit keine beihilferelevanten Angaben erhoben.

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

(Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude)

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit festgelegten technischen Mindestanforderungen.
(Hinweis: für Bestandsgebäude gilt, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mind. fünf Jahre vor Antragstellung liegt.)

Fördergegenstand und Fördersätze:

1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fördersatz: i. d. R. 20 %)

  •  Dämmung der Gebäudehülle
  •  Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren/-toren
  •  Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

2. Anlagentechnik außer Heizung (Fördersatz: i. d. R. 20 %)

  • Raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes
  •  Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades
  •  Bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung
  •  Bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

3. Anlagen zur Wärmeerzeugung: Heizungstechnik (Fördersatz abhängig von der Maßnahme zwischen 30 % und 50 %)

  •  Austauschprämie für Ölheizungen (gegen unten genannte Anlagen) (Fördersatz: i. d. R. 40-50 %)
  •  Gas-Brennwertheizungen (Fördersatz: i. d. R. 20 %)
  •  Gas-Hybridheizungen (Fördersatz: i. d. R. 30 %)
  •  Solarkollektoranlagen (Fördersatz: i. d. R. 30 %)
  •  Biomasseheizungen (Fördersatz: i. d. R. 35-40 %)
  •  Wärmepumpen (Fördersatz: i. d. R. 35 %)
  •  Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Fördersatz: i. d. R. 35 %)
  •  Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (Fördersatz: i. d. R. 35-40 %)
  •  Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (Fördersatz: i. d. R. 30-35 %)
  •  Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien (Fördersatz: i. d. R. 30-40 %)

4. Heizungsoptimierung (Fördersatz: i. d. R. 20 %)
Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, bspw.

  •  Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inkl. Einstellung der Heizkurve,
  •  Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  •  Optimierung der Wärmepumpe
  •  Dämmung von Rohrleitungen
  •  Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah
  •  Mess-, Steuer- und Regelungstechniken

5. Fachplanung und Baubegleitung (Fördersatz: 50 %)
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit o. g. Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten

iSFP-Bonus (5 %):
Sofern Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, kann der Fördersatz (bei Nr. 1-4) um weitere 5% erhöht werden (gilt auch bei geförderten Beratungsberichten, die zwischen dem 01.07.2017 und 31.12.2020 nicht als iSFP erstellt wurden)

Umsetzung:

Laufende Antragsmöglichkeiten ab 01.01. bzw. 01.07.2021 bis Ende 2030.

Förderung über Zuschuss- oder Kreditvariante (frei wählbar)
Zuschussvariante

  •  Start seit 01.01.2021
  •  Abwicklung über BAFA
  •  Förderung in Form eines Investitionszuschusses
  •  Laufzeit ab Bewilligung: max. 24 Monate (Verlängerung um weitere 24 Monate möglich)

Kreditvariante

  •  Start ab 01.07.2021
  •  Abwicklung über KfW-Bank
  •  Förderung über Kredit mit Zinsverbilligung sowie ein Teilschuldenerlass durch Tilgungszuschuss (Fördersätze der Tilgungszuschüsse identisch wie bei Investitionszuschüssen)
  •  Kommunale Antragsteller müssen ihre Anträge direkt bei der KfW-Bank einreichen, alle anderen Antragsteller bei einem Finanzinstitut (Hausbank) ihrer Wahl.
  •  Abruffrist: i.d.R. 36 Monate (ggf. Verlängerng um 12 Monate)

Nähere Hinweise:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Zuschussvariante 
▪ Website: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html 

KfW-Bank
- Kreditvariante (ab 01.07.2021)
▪ für Kommunen: „Kommunen – Kredit“ (www.kfw.de/264)
▪ für alle weiteren Antragsteller: „Nichtwohngebäude - Kredit“ (www.kfw.de/263 ;Tel: 0800 / 539 9001) bzw. „Wohngebäude -Kredit“ (www.kfw.de/262; Tel.: 0800 / 539 9007)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
▪ Richtlinie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html 
▪ Häufig gestellte Fragen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html 

Nichtwohngebäude NWG

Förderfähig sind Gesamtmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden. Gesamtmaßnahmen sind alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf Effizienzgebäudeniveau führen (Sanierung oder Neubau).

Fördergegenstand und Fördersätze:

1. Neubau: Errichtung und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden

Errichtung (Neubau) und Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes (gemäß technischen Mindestanforderungen) erreichen. Der Fördersatz wird auf die hierfür entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss bzw. auf den hierfür bewilligten Kredit als Tilgungszuschuss gewährt:

  •  55 (Fördersatz: 15 %)
  •  55 EE, 55 NH (Fördersatz: 17,5 %)
  •  40 (Fördersatz: 20 %)
  •  40 EE, 40 NH (Fördersatz: 22,5 %)

Förderfähig sind die gesamten gebäudebezogene Investitionskosten (als Bruttokosten einschl. Mehrwertsteuer bzw. Nettokosten, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht):

  •  Kosten der Errichtung oder des Erwerbs des Gebäudes
  •  Kosten der Umfeldmaßnahmen

Nicht förderfähig sind Transaktionskosten und der Grundstückserwerb.

2. Sanierung: energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Der Fördersatz wird auf die hierfür
entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss bzw. auf den hierfür bewilligten Kredit als Tilgungszuschuss gewährt:

  •  Denkmal (Fördersatz: 25 %)
  •  Denkmal EE, Denkmal NH (Fördersatz: 30 %)
  •  100 (Fördersatz: 27,5 %)
  •  100 EE, 100 NH (Fördersatz: 32,5 %)
  •  70 (Fördersatz: 35 %)
  •  70 EE, 70 NH (Fördersatz: 40 %)
  •  55 (Fördersatz: 40 %)
  •  55 EE, 55 NH (Fördersatz: 45 %)
  •  40 (Fördersatz: 45 %)
  •  40 EE, 40 NH (Fördersatz: 50 %)

Förderfähig sind Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes) einschließlich Kosten der Umfeldmaßnahmen (als Bruttokosten einschl. Mehrwertsteuer bzw. Nettokosten, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht).

Dies sind insbesondere:

  •  Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
  •  Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
  •  Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude
  •  Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage
  •  Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  •  Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude.
  •  Mitförderung von stromerzeugenden Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien: Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen, Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung (jedoch nur, sofern keine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird)

3. Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung
Förderung im Zusammenhang mit den o. g. geförderten investiven Maßnahmen (als Bruttokosten einschl. Mehrwertsteuer bzw. Nettokosten, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht):

  •  Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsmaßnahmen einschl. einer akustischen Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten (auch Kosten, die durch die Einbindung des Energieeffizienz-Experten in das Förderverfahren entstehen)
  •  Nachhaltigkeitszertifizierungen und damit im Zusammenhang stehende Beratungs- und Planungsleistungen durch akkreditierte Zertifizierungsstelle (jedoch keine laufenden Lizenzgebühren)

Der Fördersatz beträgt max. 50 %.

Förderhöhe:
Pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, können Zuschüsse oder Kredite mit folgenden Höchstgrenzen förderfähiger Kosten und Fördersätzen unterstützt werden:

  •  Neubau und Sanierung:
    •  Förderfähige Kosten max. 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. jedoch 30 Mio. Euro insgesamt
    •  Fördersätze für Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss für die förderfähigen Kosten zur Erreichung einer Effizienzgebäude-Stufe je nach Art des Energieeffizienzgebäudes (siehe oben)
      (Kreditbetrag bei Kreditvariante bis 100 % der förderfähigen Kosten
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
       
      • Förderfähige Kosten bis 10 Euro pro m², max. jedoch 40.000 Euro insgesamt, wobei Fachplanungs-/Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen jeweils gesondert bis zur Höchstgrenze
        angesetzt werden können
      • Fördersatz für Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss: max. 50 %
        (Kreditbetrag bei Kreditvariante bis 100 % der förderfähigen Kosten)

Umsetzung:

Laufende Antragsmöglichkeiten ab 01.07.2021 bis Ende 2030.

Förderung über Zuschuss- oder Kreditvariante (frei wählbar)
Zuschussvariante

  •  Abwicklung zunächst über KfW-Bank (ab dem 01.01.2023 geht Zuständigkeit an das BAFA)
  •  Förderung in Form eines Investitionszuschusses
  •  Laufzeit ab Bewilligung: max. 24 Monate (Verlängerung um weitere 24 Monate möglich)

Kreditvariante

  •  Abwicklung über KfW-Bank
  •  Förderung über Kredit mit Zinsverbilligung sowie ein Teilschuldenerlass durch Tilgungszuschuss (Fördersätze der Tilgungszuschüsse identisch wie bei Investitionszuschüssen)
  •  Kommunale Antragsteller müssen ihre Anträge direkt bei der KfWBank einreichen, alle anderen Antragsteller bei einem Finanzinstitut (Hausbank) ihrer Wahl.
  •  Abruffrist: i.d.R. 36 Monate (ggf. Verlängerng um 12 Monate)

Nähere Hinweise:

KfW-Bank
- Zuschussvariante (ab 01.07.2001 bis 31.12.2022)
▪ für Kommunen: „Kommunen – Zuschuss“ (www.kfw.de/464)
▪ für alle weiteren Antragsteller: „Nichtwohngebäude - Zuschuss“ (www.kfw.de/463)

KfW-Bank
- Kreditvariante (ab 01.07.2021)
▪ für Kommunen: „Kommunen – Kredit“ (www.kfw.de/264)
▪ für alle weiteren Antragsteller: „Nichtwohngebäude - Kredit“ (www.kfw.de/263)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
▪ Richtlinie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html 
▪ Häufig gestellte Fragen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html 

Positive Resonanz für erste Gesundheitskonferenz im Ammerland

In den Räumlichkeiten des Kreishauses hat die erste Gesundheitskonferenz der Gesundheitsregion Ammerland mit etwa 60 Teilnehmenden stattgefunden. Mitglieder der Gesundheitsregion, Akteure und Akteurinnen des Gesundheitswesens, Fachleute sowie Bürgerinnen und Bürger diskutierten über die drei derzeitigen Projektgruppenthemen „Kurzzeitpflegeplätze“, „Entlassmanagement“, „Fachkräftemangel in der Pflege“ sowie über weitere Handlungsfelder der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im Landkreis.

Der Geschäftsführer der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Thomas Altgeld referierte aus der Landesarbeit der Gesundheitsregionen Niedersachsen: „Gesundheitsversorgung findet naturgemäß dort statt, wo die Menschen leben. Vor diesem Hintergrund sind Landkreise, Städte und Gemeinden besonders herausgefordert, soziale und gesundheitliche Belange der Menschen direkt vor Ort mitzugestalten. Ich sehe deshalb den Bedarf für eine regional koordinierte und gesteuerte Gesundheitsversorgung, die alle Versorgungsbereiche im Blick hat. Mit dem Projekt ‚Gesundheitsregionen Niedersachsen‘ möchte die Niedersächsische Landesregierung den Impuls geben, sich dieses Themas auf kommunaler Ebene strukturiert und nachhaltig anzunehmen“. Er gab den drei Projektgruppen, die coronabedingt erst im Frühjahr dieses Jahres mit ihrer Arbeit beginnen konnten, praktische Hinweise für ihre Arbeit in der Gesundheitsregion.

„Das Thema Gesundheitsversorgung stellt eine zentrale kommunale Herausforderung für eine demografiefeste regionale Entwicklung dar. Der Austausch untereinander oder möglicherweise sogar landkreisübergreifende Kooperationen, die durch die Gesundheitsregionen Niedersachsen angestoßen werden, bieten uns neue Einblicke und Handlungsmöglichkeiten“, äußerte sich Sozialdezernent und Vorsitzender der Gesundheitsregion Ammerland Ingo Rabe zuversichtlich.

Die Koordinatorin der Gesundheitsregion Ammerland Simone Krebstakies war sehr zufrieden: „Ich bin begeistert, dass unsere Veranstaltung trotz geltender Einschränkungen eine so positive Resonanz fand und alle Plätze ausgebucht waren. Wir gehen nun motiviert und mit neuen Anregungen und Ideen in die Arbeit der Projektgruppen zurück und werden weiterhin intensiv an deren Zielen arbeiten.“

Eine Zusammenfassung der Gesundheitskonferenz wird zeitnah auf der Internetseite der Gesundheitsregion veröffentlicht.

Zum Hintergrund: Die Niedersächsische Landesregierung fördert gemeinsam mit diversen Kooperationspartnern die Gesundheitsregionen. Dabei geht es um die Entwicklung von sektorenübergreifenden Strukturen und Projekten, um Modelle für eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erarbeiten. Weitere Informationen zu den Gesundheitsregionen sind auf der Internetseite des Ministeriums  zu finden.

Digitalisierung in der Unternehmenspraxis
Einladung zum Praxisforum Digitalisierung After Work am 10. November 2021

Am 10. November 2021 von 19 bis 21 Uhr geht es mit dem Praxisforum Digitalisierung After Work in einen interessanten Austausch mit hochaktuellen Informationen.

Eingeladen sind Unternehmen aller Größen und Branchen aus der Region, insbesondere auch das Handwerk – egal auf welchem Level der Digitalisierung sich das Unternehmen befindet.

Das Praxisforum läuft wieder als digitale Konferenz; es wurden damit bereits beim Praxisforum im April dieses Jahres sehr gute Erfahrungen gesammelt. In zwei Zeitfenstern, von 19 bis 20 Uhr und von 20 bis 21 Uhr, finden jeweils parallele Workshops statt: Unternehmen berichten aus der Praxis über die Anwendung der Systeme, ergänzt durch Expertinnen und Experten vertiefen die Themen. Im anschließenden Austausch wird das Thema mit allen Teilnehmenden vertieft.

  1. Handel digital: Shopsysteme
    Ein Webshop bietet Kunden nicht nur gute Such- und Bestellmöglichkeiten, sondern er macht auch ein breites Sortiment transparenter. Es können darüber auch individuelle Anfertigungen vom Kunden online konfiguriert und bestellt werden.

  2. Mobile Zeiterfassung
    Eine elektronische Arbeitszeiterfassung und Auswertung eignet sich generell auch für kleinere Unternehmen und speziell auch im Handwerk. Wichtig ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Umstellung mitzunehmen.

  3. Digitales Aufmaß und 3D Visualisierung
    Das 3D-Laserscanning erfasst systematisch, lückenlos und maßgenau den zu vermessenden Raum. Ein wichtiges Thema im Baubereich, z.B. im Innenausbau, für Fliesenleger, Maler, Maurer, aber auch im Außenbereich, z.B. bei der Planung von Blitzschutz.

  4. Additive Fertigung in der Produktion
    Der 3D-Druck kann auch Handwerksbetriebe wettbewerbsfähiger machen. Mit Anlagen zum 3D-Druck können individuelle Elemente oder Ersatzteile mit verschiedenen Materialien angefertigt werden – ab einer Stückzahl von Eins.

  5. Elektromobilität im Unternehmen
    Unternehmensfuhrparke stellen zunehmend auf Elektromobilität um. Welche technischen Voraussetzungen sind bei der Anwendung zu beachten?

Ausführliche Informationen zu den Themen und Referenten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisforum-digitalisierung.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstalter des Praxisforums Digitalisierung sind: OFFIS-Institut für Informatik, Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer Oldenburg, Kompetenzzentrum Digitales Handwerk, Metropolregion Nordwest, Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Bremen und die Wirtschaftsförderungen der Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch.


Förderung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur

Ab dem 23. November 2021 können Unternehmen Anträge auf Förderung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur über das Förderportal der KfW-Bank stellen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Diese ist mit einem Gesamtbudget von 350 Mio. Euro ausgestattet und gültig bis zum 31.12.2022. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Zudem soll Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beschäftigten beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen, indem nicht öffentlich zugängliche Parkplätze am Arbeitsplatz mit Ladeinfrastruktur für Beschäftigte ausgestattet werden.

Grundsätzlich zu beachten sind folgende Fördereckpunkte:

Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens errichten

Fördergegenstand:
Erwerb und Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inkl. des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten

Voraussetzungen:

  • Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind. 
  • Für den Ladevorgang erforderlicher Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. 

Förderhöhe:
max. 900 Euro pro Ladepunkt, jedoch max. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Hinweis: Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von jeweils max. 22 kW haben.)

Zu beachten:

  • Für Kommunen muss die Zuschusssumme mind. 9.000 Euro betragen, d. h. es müssen mind. zehn 10 Ladepunkte in einem Antrag gebündelt werden.
  • Für Unternehmen müssen die Gesamtkosten mind. 1.285,71 Euro betragen; die Förderobergrenze liegt bei max. 45.000 Euro pro Standort.

Beihilferechtliche Grundlage:
Für Unternehmen erfolgt die Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.

Antragsstellung:
Beantragung der Förderung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen – als Vorhabensbeginn gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags (Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn).
Mit Blick auf das begrenzte Budget empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Antragsstellung.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Website der KfW-Bank bereit:
Für Unternehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/ 


Gründungsprämie im nds. Handwerk

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken sowie zu erweitern.

Antragsteller:
KMU im Handwerk gemäß Anlage A oder Anlage B des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO), die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb in Niedersachsen ein Unternehmen gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten zwei Jahre neue Gesellschafter mit mehr als 25 % des Kapitals sowie an der Geschäftsführung beteiligt haben (tätige Beteiligung). Zu beachten ist, dass bei Handwerksunternehmen der Anlage B HwO die Vorlage eines Meisterprüfungszeugnisses erforderlich ist.

Fördergegenstand:
Personalausgaben für eine neu eingestellte Arbeitnehmerin oder einen neu eingestellten Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sieben Monaten.

Voraussetzung u.a.:
Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass es sich um eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle (mind. 35 Std./Woche) handelt.
(Die Übernahme von Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist ebenfalls förderfähig.)

Förderhöhe:
10.000 Euro (als Pauschalbetrag)

Zu beachten:
Die Förderung kann nur einmal je ZuwendungsempfängerIn gewährt werden; eine Kombination mit anderen Gründungsförderungen, die ebenfalls eine Förderung von Personalausgaben ermöglichen, ist nicht möglich.

Niedrigschwellige Innovationen in KMU und Handwerk (nIFP)

Wenn Sie als KMU in Niedersachsen kleine experimentelle Entwicklungsvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 100.000 erhalten.

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei anwendungsnahen innovativen Entwicklungsvorhaben.

Die Unternehmen erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden. Auch für Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können Unternehmen eine Förderung erhalten.

Es gelten folgende Eckpunkte:

Ziel:
Anreize für eigene Entwicklungsaktivitäten in KMU und Handwerksunternehmen zur Stärkung von Innovation

Fördergegenstand:
Anwendungsnahe niederschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen

Antragsberechtigte:
KMU mit Eintragung im Handelsregister oder i. S. der Handwerksordnung

Fördersatz:
i. d. R. max. 35 % bzw. davon abweichend für kleine Unternehmen in der Region Lüneburg max. 45 %

Fördersumme:
max. 100.000 Euro

Hinweis:
Ausgaben für Auftragsforschung, Ausrüstung und Instrumente dürften jeweils max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen

Voraussetzung:
Entwicklungsvorhaben müssen in einem der Spezialisierungsfelder der Nds. RIS 3-Strategie durchgeführt werden. Darunter fallen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“.

Nordwest Awards 2022

Alle zwei Jahre können Sie sich mit Ihren vorbildlichen Ideen, Initiativen oder Projekten um einen der begehrten NordWest Awards bewerben.

In diesem Jahr schreibt die Metropolregion Nordwest vier Preise aus - den NordWest Award, den NachhaltigkeitsAward, den GesundheitsAward sowie den WeiterdenkerAward: Die vier Besten im Nordwesten erhalten 40.000 Euro, um die Erfolgsgeschichte unserer Region fortzuschreiben!

Die Förderpreise der Metropolregion Nordwest geben den herausragenden Akteur*innen eine Bühne und unserer Region ein Gesicht! Zeigen Sie uns Potenzial und Innovationsgehalt unseres Nordwestens!

Die Preisgelder der unter dem Dach der NordWest Awards vereinten Ausschreibungen werden von drei starken regionalen Partnern gestiftet: Seit 2018 lobt die hkk Krankenkasse den mit 10.000 Euro dotierten GesundheitsAward aus. Die Nehlsen AG prämiert seit 2020 den mit 10.000 Euro dotierten NachhaltigkeitsAward. Und in 2022 neu mit an Bord ist die EWE AG / swb AG, die erstmals den mit 10.000 Euro dotierten WeiterdenkerAward auslobt.

Kooperationspartnerin und auch Veranstaltungsort der NordWest Awards 2022 ist die Stadt Bremerhaven.

Die Bewerbungsfrist für die NordWest Awards 2022 endet am 3. Juni 2022.

Weitere Informationen sind auf Website der Metropolregion zu finden. 

 

Einladung Praxisforum Digitalisierung 4. Mai 2022
Impulse zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Künstlicher Intelligenz

Zum Praxisforum Digitalisierung laden zwölf Wirtschaftsinstitutionen aus der Region ein:

Am Mittwoch, 4. Mai 2022 von 9 bis 16 Uhr im Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BFE), Donnerschweer Straße 184, in 26123 in Oldenburg.

Sukzessive findet die Digitalisierung in immer mehr unternehmerische Bereiche Eingang, sodass mithilfe von technisch vernetzten digitalen Lösungen Verbesserungen in Prozessen, Produkten und Dienstleistungen entstehen. Das 7. Praxisforum bietet für kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie verschiedenster Branchen sowie Experten aus Wirtschaftseinrichtungen und Wissenschaft die Möglichkeit, sich über Anwendungen und Vorgehen auszutauschen. Vor Ort und im interaktiven Barcamp-Format bekommen die Teilnehmenden Anregungen für ihr eigenes Unternehmen. Impulsvorträge zu den Themen Nachhaltigkeit sowie Künstliche Intelligenz stimmen in das Thema ein und informieren über aktuelle Entwicklungen und Ihre Einsatzmöglichkeiten.

Das Praxisforum Digitalisierung wieder im Barcamp-Format

Nach zwei rein virtuellen Veranstaltungen im Jahr 2021 soll das Praxisforum Digitalisierung wieder live und im beliebten Barcamp-Format stattfinden. Bei diesem stehen die Teilnehmenden im Mittelpunkt: Sie können selbst Themen vorschlagen und diese in einer „Session“, einer 45-minütigen Fachgruppe, mit anderen Interessierten diskutieren. Im Tagesverlauf finden ca. 20 zum Teil parallele Sessions statt, so dass für alle Gäste interessante Themen zu erwarten sind.

Zwei spannende Vorträge mit hoher Aktualität geben Impulse: Julia Fink von nachhaltig.digital, der Kompetenzplattform für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Mittelstand, und Rainer Holtz vom BFE stellen Potenziale der Digitalisierung in Bezug auf Ressourcen- und Energieeffizienz und zeigen, wie Unternehmen mit Digitalisierung und Nachhaltigkeit fit für die Zukunft werden. Und die Unternehmerin Olga Mordvinova, Preisträgerin des Wettbewerbs „KI-Champions Baden-Württemberg“ stellt in ihrem Vortrag „Digitaler Zwilling & KI - Das unentdeckte Potential zur Effizienzsteigerung" innovative Lösungen der Künstlichen Intelligenz aus ihrer Unternehmenspraxis vor.

Um die erforderliche Sicherheit für die Teilnehmenden zu gewährleisten besteht Maskenpflicht. Bei der Anmeldung ist ein negativer Schnelltest (Bürgertest) vor Ort nachzuweisen. Kostenlose Testmöglichkeiten stehen in der Nähe des BFE, zum Beispiel auf dem Gelände der Weser-Ems-Halle, zur Verfügung.

Veranstalter sind: die Handwerkskammer Oldenburg, die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, das Zentrum Handwerk Mittelstand-Digital, das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0, die Metropolregion Nordwest, das OFFIS – Institut für Informatik sowie die Wirtschaftsförderungen der Städte Delmenhorst und Oldenburg und der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Unter www.praxisforum-digitalisierung.de können sich Interessierte anmelden und finden hier weitere Infos zum Barcamp oder können schon vorab einen Themenvorschlag für eine Session einbringen.

Land fördert „Zukunftsregion4Klima“ mit knapp fünf Millionen Euro – Staatssekretär Wunderling-Weilbier überreicht Anerkennungsbescheid

Die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta schließen sich zur Zukunftsregion „Zukunftsregion4Klima“ zusammen. Einen entsprechenden Anerkennungsbescheid übergab Matthias Wunderling-Weilbier, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, an den Ersten Kreisrat des Landkreises Ammerland Thomas Kappelmann. Das Geld stammt aus dem vom Ministerium entwickelten Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ und speist sich aus EU-Mitteln.

Staatssekretär Wunderling-Weilbier unterstrich, dass die Kooperation nicht aus dem Nichts kommt: „Die Bewerbung der Region geht auf eine bisherige Zusammenarbeit der vier Landkreise unter dem Label Strukturkonferenz ‚Das Oldenburger Land‘ zurück, die eine wichtige Grundlage für der Zukunftsregion darstellt. Daher freut es mich sehr, dass diese Zusammenarbeit dank meines Ministeriums fortgeführt und damit die Region gestärkt werden kann“, so der Staatssekretär. Als zentrale Aufgabenbereiche mit dem größten Handlungsbedarf wurden die Felder „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“ herausgearbeitet. So ergeben sich für die Region als erste Projektansätze unter anderem Konzepterstellungen für Klimaresilienz in Wald, Garten und Landwirtschaft, Wiedervernässung und Prüfung alternativer Nutzungen für entwässerte Moore, Regenwasserrückhaltung und Wasserspeicherung und der Aufbau der Region als Zentrum für Umweltbildung sowie Öko- und Naturtourismus.

Der Erste Kreisrat Thomas Kappelmann bedankte sich im Namen der kooperierenden Landkreise für die Begleitung auf diesem Weg: „Ich freue mich, dass wir Synergien nutzen können, um unseren überaus attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiter zu stärken und nachhaltig sowie zukunftsfähig zu gestalten. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die gemeinsame Bewältigung der Aufgabe, unsere Region unter Einbeziehung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte klimaresilient aufzustellen.“

Der Landkreis Ammerland übernimmt in der „Zukunftsregion4Klima“ die Rolle des Lead-Partners und ist damit während der gesamten Förderperiode (2021-2027) Ansprechpartner für das Land Niedersachsen in Bezug auf die Umsetzung des Zukunftskonzeptes sowie der Organisationstruktur. Daneben bindet er Partnerkommunen, relevante Wirtschafts- und Sozialpartner – wie beispielsweise Arbeitgeber- und Naturschutzverbände sowie weitere regionale Akteurinnen und Akteure – in den Prozess ein. Ein Regionalmanagement wird als kommunikatives Bindeglied zwischen dem Begleitgremium sowie der Bevölkerung der Zukunftsregion fungieren.

Hintergrundinformationen
Das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ beinhaltet rund 96 Millionen Euro aus EFRE/ESF+ Mitteln für ganz Niedersachsen. Insgesamt werden 14 Zukunftsregionen etabliert. Die Zukunftsregionen konnten aus den Handlungsfeldern regionale Innovationsfähigkeit, CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft, biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume, Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheitsversorgung und Pflege, sowie Kultur und Freizeit auswählen. Das Budget pro Region liegt zwischen fünf und acht Millionen Euro. Zudem wird bis zum Ende der Förderung im Jahr 2028 ein Regionalmanagement finanziert.

Einen Film über die Ziele und Säulen des Zukunftsregionen-Programms finden Sie hier: https://youtu.be/FqAz70NT2Pg

Auf dem Foto sehen Sie von links: Nikolaus Jansen (Regionale Landesentwicklung), Hendrik Lehners (LK Ammerland), Thomas Kappelmann (LK Ammerland), Dr. Thomas Jürgens (LK Ammerland), Landrätin Karin Harms (Landkreis Ammerland), Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier, MdL Jens Nacke, Fred Carstens (Landkreis Ammerland)

Sprechtag Unternehmensnachfolge

In vertraulichen Einzelgesprächen bieten Fachberater der Wirtschafsförderung, der Oldenburgischen IHK und der Ammerländer Wirtschaftssenioren Unternehmen und Gründern Beratung zu Fragestellungen der Unternehmensnachfolge an.

Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit des Unternehmens und bewahrt vor möglichem Schaden. Der Sprechtag richtet sich zum einen an Unternehmen, die ihren Betrieb abgeben wollen. Zum anderen sollen Gründer angesprochen werden, die mit der Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Weg in eine Selbstständigkeit gehen wollen.

In der Beratung werden Nachfolgefragen diskutiert und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise gegeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte reichen bspw. von der Nachfolger- bzw. Unternehmenssuche über Ablauf und Herausforderungen bis hin zur Finanzierung und Förderung.

Die Beratung ist kostenfrei. Es handelt sich um 45-minütige Einzelgespräche .

Termin:     Mittwoch, 19. Oktober 2022, 10:00 - 16:00 Uhr
Ort:             Kreishaus Westerstede, Ammerlandallee 12, Raum 294

Bitte melden Sie sich über die Wirtschaftsförderung Ammerland telefonisch oder per Email an (Frau Hartke: Tel: 04488/56-1681 oder s.hartke@ammerland.de).

Sprechtag Unterstützung im Krisenfall

Sowohl junge Unternehmen als auch länger bestehende Betriebe haben in ihrer Entwicklung mehr oder weniger ernste Schwierigkeiten zu überwinden. In vielen Fällen kann jedoch durch rechtzeitiges Gegensteuern und fachkundige Hilfe eine Krise bewältigt und die Existenz des Unternehmens und die damit verbundenen Arbeitsplätze gesichert werden.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen in Schwierigkeiten, die durchaus Marktchancen besitzen, die ihre Probleme aber nicht mehr aus eigener Kraft lösen können. In individuellen Einzelterminen werden konkrete Fragestellungen des Unternehmens aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten mit den Experten diskutiert. Der Sprechtag wird gemeinsam von der Wirtschaftsförderung Ammerland, der Oldenburgischen IHK und den Ammerländer Wirtschaftssenioren angeboten.

Die 45-minütige Beratung ist kostenfrei und erfolgt vor Ort im Kreishaus in Westerstede im Raum 294.

Termin:     18. November 2022, 10:00 - 16:00 Uhr
Ort:             Kreishaus Westerstede, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede,
                      Raum 294


Bitte melden Sie sich über die Homepage der IHK an.

Dieter Witting: 40 Jahre beim Landkreis Ammerland

Dieter Witting, Hygieneinspektor im Gesundheitsamt, wurde im Rahmen einer Feierstunde von Landrätin Karin Harms zum 40-jährigen Dienstjubiläum beglückwünscht und für sein langjähriges Engagement gewürdigt. Witting absolvierte zunächst eine handwerkliche Ausbildung zum Installateur, wurde anschließend als Zeitsoldat beim Artillerieregiment Oldenburg zum Krankenpfleger ausgebildet und begann 1987 die Laufbahn des mittleren Gesundheitsdienstes beim Landkreis Ammerland.

„40 Jahre, das sind vier Jahrzehnte, in denen Sie Ihr Wissen und Können für das Wohl des Landkreises und dessen Bürgerinnen und Bürger eingebracht haben. Dabei lag Ihnen neben dem Infektionsschutz besonders das sichere Trinkwasser für die Ammerländer Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Sie zeichnen sich durch Ihr umfangreiches Wissen, großen Einsatz sowie eine große Verbundenheit mit dem Landkreis aus und gelten in Ihrem näheren Umkreis und unter Kollegen als ‚wandelndes Hygienelexikon‘“, bedankte sich Landrätin Karin Harms bei dem langjährigen Mitarbeiter.


Noch freie Plätze für Fahrsicherheitstrainings „Fit im Auto“ ab 65 Jahren

An folgenden Samstagen sind für die vom Landkreis Ammerland angebotenen Fahrsicherheitstrainings für Menschen ab 65 „Fit im Auto“ noch Plätze frei: 14. Januar, 21. Januar, 4. Februar, 11. Februar und 18. Februar 2023. Das Training findet auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Oldenburg statt.

Die Leitung der ganztägigen Fahrsicherheitstrainings wird von dem nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) geschulten und ausgebildeten Fahrsicherheitstrainers Marco Brückner übernommen. Wie bisher werden die Trainings aus Mitteln der kommunalen Verkehrsüberwachung finanziert. Der Eigenanteil beträgt 30 Euro.

Interessierte können sich erstmals online für die Präventionskampagne anmelden sowie telefonisch bei Henning Groß oder Silke Licher.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei kurzfristigen Absagen keine Rückerstattung des Eigenanteils erfolgen kann.

Eingeschränkter Service in der Zentraldeponie Mansie am 13. Januar 2023 ab 13 Uhr

Wegen notwendiger Wartungs- und Eicharbeiten an der Waage der Zentraldeponie Mansie kann es am Freitag, dem 13. Januar 2023, ab 13:00 Uhr zu Einschränkungen und Wartezeiten kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Zentraldeponie Mansie .

„Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit“ – Sternsinger bringen dem Kreishaus Segen

Landrätin Karin Harms hat am Freitag, dem 6. Januar 2023, die Sternsinger der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer am Kreishaus empfangen. In Begleitung von Pfarrer Alex Mathew haben Jelka, Julius und Jakob Hermann dem Landkreis ihren Segen 20*C+M+B+23 (Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus) gebracht. Unter dem diesjährigen Leitspruch „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit!“ sammelten die drei Geschwister Spenden für Kinder in Indonesien und Kinderhilfsprojekten in über hundert weiteren Ländern.

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass jährlich eine Milliarde Kinder und Jugendliche physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind – das ist jedes zweite Kind. Die Aktion Dreikönigssingen verdeutlich, dass Kinder überall auf der Welt ein Recht auf Schutz haben.

„Ich möchte euch von Herzen für euren bemerkenswerten Einsatz danken“, sagte Landrätin Karin Harms, die auch in diesem Jahr die Spendendose füllte und an die kleine Delegation eine Wegzehrung verteilte. „Durch den Krieg in der Ukraine, die Pandemie, den Klimawandel und seine Folgen sind Kinder – auch bei uns – belastet und verunsichert. Umso bedeutsamer ist daher euer Engagement für andere Kinder in der Welt, deren Gesundheit und Leben ohnedies schon gefährdet sind. Ihr spendet nicht nur Segen, sondern auch ganz viel Hoffnung.“

„In diesem Jahr können wir endlich wieder von Haus zu Haus gehen und unterwegs sein mit dem Segen Gottes“, freute sich Pfarrer Mathew. Und Christine Hermann, Begleitperson und Mutter der Sternsinger, ergänzte, dass sie in diesem Jahr mit sechs Sternsinger-Gruppen rund 225 Haushalte in Westerstede und Umgebung besuchen, um den Segen zu bringen und Spenden für die Hilfsprojekte zu sammeln.

Weitere Informationen zum Sternsingen und mehr zur Spendenaktion finden Sie auf der Website der Sternsinger.

Mobile Problemstoffsammlung in Wiefelstede

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland wird am Sonnabend, 28. Januar die „Mobile Problemstoffsammlung“ in der Gemeinde Wiefelstede durchführen. Das Schadstoffmobil der Entsorgungsfirma Augustin steht zu folgenden Zeiten an verschiedenen Plätzen in der Gemeinde bereit:

  •  8:00 Uhr - 09:30 Uhr Metjendorf (Marktplatz), Mühlengrund/Am Marktplatz
  • 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Gristede (Feuerwehr Fehrenkampstraße/Schulstraße)
  • 11:30 Uhr - 12:30 Uhr Spohle (Gelände RWG, Petersfelder Straße)
  • 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Wiefelstede (Schützenplatz; Gristeder Straße/Am Schützenplatz)

Sämtliche Problemstoffe aus Privathaushalten wie Farben, Lacke, Haushaltschemikalien, Medikamente oder ölverschmutzte Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen am Sammelfahrzeug der Entsorgungsfirma abgeliefert werden. Auch Elektro- und Elektronikaltgeräte bis Toastergröße (keine Monitore) sowie Energiespar-, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren, die wegen ihres Schadstoffgehaltes keinesfalls in den Restmüll gelangen dürfen, werden angenommen.

Altöl oder flüssige Speisefette werden grundsätzlich nicht angenommen. Auch Lithium-Ionen-Akkus (zum Beispiel Fahrrad-Akkus) sind von der Annahme ausgeschlossen. Für die Rücknahme von Altbatterien sind vorrangig die Vertreiber von Batterien zuständig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die ausgedienten Akkus in Karton oder Folie verpackt und die äußeren Pole mit Klebeband vor Kurzschluss und Beschädigung geschützt unbedingt beim Fahrradhändler abgeben, da die Annahme am Schadstoffmobil eine besondere Gefahr darstellt.