Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen. Insbesondere sollen sie die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion. Sie tragen auch keine größere Verantwortung als jeder andere Beschäftigte im Betrieb.

Der Unternehmer hat nach Maßgabe des § 22 SGB VII eine ausreichende Zahl von Sicherheitsbeauftragten zu bestellen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Unsere Sicherheitsbeauftragten sind: