Tiere

Viele Tiere wild lebender Arten, die heute in menschlicher Obhut gehalten werden, stammen immer noch aus Wildfängen. Ihre Entnahme aus der Natur für den weltweiten Handel stellt neben der Lebensraumzerstörung eine erhebliche Gefährdung für das Überleben der Arten dar. Um diese Arten vor der drohenden Ausrottung zu bewahren, wurden sie unter Schutz gestellt. Ferner unterliegt der Handel mit ihnen als auch ihr bloßer Besitz bestimmten Einschränkungen und Pflichten.

Tiere besonders geschützter Arten dürfen im Allgemeinen der heimischen Natur weder lebend noch tot entnommen werden. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden.

Streng geschützte Tiere nach Angang A der EG-Verordnung Nummer 338/97 dürfen nur mit einer Vermarktungsgenehmigung gekauft beziehungsweise verkauft werden.

Welche Tiere besonders oder streng geschützt sind, kann auf der Homepage vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nachgeschaut oder beim Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, erfragt werden.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat auf seiner Internetseite weitere Informationen zum Thema Artenschutz bereitgestellt.