Schweinehaltungen sollen durch besondere Hygienevorschriften vor Tierseuchen geschützt werden. Abhängig von der Bestandsgröße gelten besondere Anforderungen an die bauliche Einrichtung, die Betriebsführung und die tierärztliche Betreuung der Schweinebestände.

Die Bestimmungen gelten für alle "zu Zucht- und Mastzwecken gehaltenen Schweine" und damit auch Schweine in Kleinst- und Hobbyhaltung. Freilandhaltung von Schweinen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.