Welche Leistungen werden übernommen?

  • Zahlung der Lehrgangskosten für den jeweiligen Fortbildungslehrgang am NSI
  • Gewährung von Reisekosten nach Reisekostenrecht
  • Bezahlte Freistellung für Unterrichtsveranstaltungen im Umfang der täglichen Sollarbeitszeit (außer an Samstagen)
  • Gewährung von Prüfungsurlaub
  • Übernahme der Kosten für DVP‘s und Ergänzungslieferungen
  • Übernahme der Kosten für erforderliche zusätzliche Lehrgangsmaterialien (erforderliche Skripte und ähnliches können über die zentralen Dienste erfolgen)