Wasserwirtschaft
Wasser ist ein nicht vermehrbares Gut. Schutz und Sicherung der Grund- und Oberflächengewässer sind unsere wichtigsten Aufgaben.
Bei der Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen wird durch entsprechende Auflagen darauf geachtet, dass diese Ziele nicht beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der Auflagen wird auch im Rahmen der Gewässeraufsicht von uns überprüft.
Besonders im Bereich der Abwassereinleitungen sind die Belastungen der Gewässer auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren. Dieser Anspruch wird durch die laufende Anpassung von Abwasseranlagen an den "Stand der Technik" sichergestellt. Oberstes Ziel ist eine Verbesserung der Gewässergüte.
Bei der Gewässerunterhaltung und dem Gewässerausbau gilt es Lösungen zu finden, die den Ansprüchen an die Abführung des Niederschlagswassers und dem Erhalt der Gewässer als natürlichem Lebensraum für Pflanzen und Tiere gerecht werden.
- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen
- Errichtung einer Kleinkläranlage: Erlaubnis und Betrieb
- Gewässeraufsicht
- Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen
- Wasserschutzgebiete