Welche Auswirkungen haben ein ASP-Ausbruch auf die Freilandhaltung von Schweinen?
Bei einem Ausbruch der ASP wird im Regelfall für die jeweiligen Restriktionsgebiete eine Aufstallungspflicht für Schweine verhängt. Die Entscheidung hierüber, als auch über mögliche Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland getroffen.
Die Freilandhaltung von Schweinen, auch die Haltung von Wildschweinen in Wildgattern, ist somit in den im Seuchenfall gebildeten Restriktionsgebieten nach Feststellung des Ausbruchs über einen nicht unerheblichen Zeitraum verboten.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat Leitlinien erarbeitet, die der praktischen Umsetzung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter besonderer Berücksichtigung der ASP dienen.
In Restriktionsgebiete wird das Risiko eines ASP-Viruseintrags in Auslauf- und Freilandhaltungen von Hausschweinen im Grundsatz zwar als höher eingestuft als bei geschlossenen Stallhaltungen. Nach erfolgter Risikobewertung und bei Einhaltung bereits durchgeführter sowie ggf. ergänzender Biosicherheitsmaßnahmen durch die verantwortlichen Schweinehalter, steht der Fortführung von Auslauf- und Freilandhaltungen jedoch im Einzelfall mittels Ausnahmegenehmigung nichts im Wege.
Die Voraussetzungen sind für jede einzelne Tierhaltung zu prüfen. Eine solche Entscheidung und die ggf. zu ergreifenden ergänzenden Biosicherheitsmaßnahmen sind u. a. abhängig von der Seuchensituation, der Betriebsstruktur und -lage und müssen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland unter Berücksichtigung einer betriebsspezifischen Risikobewertung getroffen werden.