Welche Auswirkungen hat ein ASP-Ausbruch auf die Auslauf- und Offenstallhaltung von Schweinen?

Bei einem Ausbruch der ASP wird im Regelfall für die jeweiligen Restriktionsgebiete eine Aufstallungspflicht für Schweine verhängt. Dies betrifft auch Auslauf- und Offenstallhaltungen. Die Entscheidung hierüber, als auch über mögliche Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland getroffen. Weitere Informationen zu Ausnahmegenehmigungen sind unter „Welche Auswirkungen haben ein ASP-Ausbruch auf die Freilandhaltung von Schweinen?“ zu entnehmen.