Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31.12.2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden. Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung.
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Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31.12.2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden. Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung.