Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 3 Wochen nach Antragstellung.
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Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 3 Wochen nach Antragstellung.