Wie registrieren Jägerinnen oder Jäger ihre Wildkammern?

Jägerinnen und Jäger müssen für die Abgabe von aus der Decke geschlagenem oder zerwirktem Wildbret, neben der Qualifikation als ausreichend geschulte bzw. kundige Person, Ihre Wildkammer registrieren lassen. Für die Registrierung einer Wildkammer muss ein formloser Antrag an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland gestellt werden. Anzugeben ist der genaue Standort. Zudem müssen einige aussagekräftige Bilder von der Wildkammer (auch von der unten genannten Ausstattung) mitgeschickt werden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland weist daraufhin, dass eine zur Registrierung geeignete Wildkammer eine Kühlmöglichkeit zur Lagerung der erlegten Wildschweine braucht. Zudem ist folgende Ausstattung notwendig:

  • Es muss sich um einen abgeschlossenen Raum handeln.
  • Die Wände und Decken des Raums müssen so gestaltet sein, dass eine Reinigung und wirksame Desinfektion möglich sind.
  • Für diese Reinigung muss ausreichend Wasser verfügbar sein, im idealen Fall in Form eines Wasseranschlusses. Zugleich ist zwingend eine Möglichkeit zum Auffangen des Abwassers erforderlich. Gemeint ist entweder ein Anschluss an die Kanalisation oder ein Auffangen in einem  Kanister oder einer Tonne.
  • Außerdem sollte in dem Raum selbst oder in unmittelbarer Nähe eine separate Gelegenheit, die Hände zu waschen, zur Verfügung stehen.

Die Wildkammer gilt erst dann als registriert, wenn Ihnen das Anschreiben hierzu vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorliegt.