Führerschein-Pflichtumtausch: Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet im Januar 2027

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Da aktuell noch kurzfristig Termine verfügbar sind, bietet sich eine frühzeitige Antragstellung an.

„Warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist. Aktuell haben wir freie Kapazitäten, sodass der Umtausch kurzfristig erledigt werden kann“, erklärt Anna Schönhöft, Sachgebietsleiterin der Führerscheinstelle des Landkreises Ammerland.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig davon, ob sie einen Papier- oder Kartenführerschein besitzen, noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Beim Pflichtumtausch wird lediglich das Führerscheindokument erneuert. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig und muss anschließend erneut ausgestellt werden. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist bei einer Verkehrskontrolle noch einen nicht umgetauschten Führerschein vorzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der Umtausch kann bequem von zu Hause aus über den Online-Dienst oder persönlich in der Führerscheinstelle des Landkreises Ammerland beantragt werden. Für die persönliche Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch / Zugang zum Online-Dienst / Terminvereinbarung

Für Rückfragen steht Anna Schönhöft, Sachgebietsleiterin der Führerscheinstelle, unter der Telefonnummer 04488 56-1070 oder per E-Mail zur Verfügung.
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