Veranstaltungen - Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Nach den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelwerken sind Veranstaltungen in der Regel als Freizeitveranstaltungen im Sinne der Niedersächsischen Freizeitlärmrichtlinie zu beurteilen. Nach diesem Regelwerk wird der Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr als Nachtzeit festgelegt, in dem ein erhöhtes Ruhebedürfnis besteht. Störungen in der, umgangssprachlich als „Nachtruhe“ bezeichneten, Nachtzeit u. a. durch Veranstaltungen sind daher grundsätzlich unzulässig.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, durch die zuständige Stelle eine Ausnahme von diesem Verbot zuzulassen. Eine Ausnahme ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung. Ausnahmen wären u.a. denkbar, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse (z. B. Messen, Märkte oder Volksfeste) liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- Veranstaltungsplan (z.B. mit Darstellung von Bühnen, Theken, Fahrgeschäften, Lautsprecheranlagen, Stellplatzanlagen, etc.)
- Veranstaltungsbeschreibung (u.a. mit Veranstaltungszeiten; Besucheranzahl, die gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände zu erwarten sind; Geräuschquellen wie Beschallungsanlagen, Lautsprecher, Fahrgeschäften, Stellplatzanlagen für PKW; ggf. Historie der Veranstaltung; etc.)
- Begründung der Ausnahme
- Beschreibung möglicher baulicher, maschineller oder organisatorischer Lärmminderungsmaßnahmen, die in der Vergangenheit bereits genutzt worden sind
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
Veranstaltungen sind in der Regel über andere Rechtsgebiete genehmigungsbedürftig.
Die zuständige genehmigende Stelle kann auf Antrag nach Rücksprache mit der immissionsschutzrechtlich zuständigen Stelle Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für das Betreiben von Freisitzen und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gegeben werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Frist
Es sind Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Je nach genehmigendem Rechtsgebiet
Urheber
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der die Veranstaltung genehmigenden Stelle.
Teaser
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit
festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der
Nachtruhe führ
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben