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Wohnberechtigungsschein beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107022012000

Einen Wohnberechtigungsschein benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine zeitlich befristete Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug der Wohnungen, er stellt jedoch keine „Wohnungszuweisung“ dar . Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines nicht wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsscheins beträgt ein Jahr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie der Einkommensnachweise der letzten 12 Monate des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • ggf. Kopie der Geburtsurkunden eigener Kinder 
  • ggf. Kopie des Nachweises einer Schwerbehinderung (GdB mindestens 50)
  • ggf. Kopie des Nachweises über den Pflegegrad von mindestens 2
  • ggf. Kopie der Heiratsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

  • 18 Euro für einen normalen Wohnberechtigungsschein
  • 25 Euro für einen Ausnahmewohnberechtigungsschein
  • keine Gebühr bei Einkommen in Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.