Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Die Ziele des Infektionsschutzes sind,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen und
- ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist eine der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Damit ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen gemeint, die Gesundheitsgefahren abwehren, Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit fördern.
Die Gesundheitsämter sind Teil des ÖGD. Diese beraten Sie individuell zu Themen des Infektionsschutzes, beispielsweise zu
- Schutzimpfungen,
- Tuberkulose,
- sexuell übertragbaren Krankheiten,
- HIV/AIDS,
- Hygiene-Vorschriften.
Außerdem informiert der ÖGD allgemein zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:
- Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Auf Bundesebene stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zudem Informationen für die Bevölkerung zum Thema Infektionsschutz bereit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt entsprechende Informationen für die Fachöffentlichkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)