Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Volltext
Sollten Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Schulbesuchs erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine bloße Teilzeitschulausbildung genügt diesen Anforderungen nicht.
Diese wird grundsätzlich für die jeweilige Dauer Ihres Aufenthaltszweckes erteilt.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
- Sie wollen weiterhin eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder eine Privatschule, die ihre Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse (etwa das International Baccalaureate [IB]) vorbereitet, besuchen.
- Ihre ausgewählte Schule gewährleistet weiterhin Schulklassen mit einer Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. Als Richtwert gilt hierbei der aktuelle Satz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.