Vom Prototyp bis zum neuen Verfahren - Forschungszulage nutzen
Sie entwickeln ein neues Produkt, verbessern ein Verfahren oder arbeiten an einer technischen Lösung? Dann kann sich ein Blick auf die Forschungszulage lohnen.
Denn Forschung und Entwicklung muss nicht ausschließlich in großen Forschungsabteilungen stattfinden. Auch Unternehmen, die beispielsweise neue Produkte entwickeln, Produktionsprozesse optimieren oder technische Herausforderungen lösen, können von der steuerlichen Forschungszulage profitieren. Sie können einen Teil Ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen.
Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bis zu 35 Prozent möglich.
Förderfähig können beispielsweise sein:
- Personalkosten von Mitarbeitenden, die an einem Entwicklungsprojekt arbeiten,
- Aufträge an externe Forschungs- und Entwicklungspartner,
- bestimmte Investitionen bzw. Abschreibungen für im FuE-Projekt eingesetzte Wirtschaftsgüter,
- bei bestimmten Vorhaben zusätzlich eine Pauschale für Gemein- und Betriebskosten.
Die Beantragung erfolgt vollelektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Welche Projekte förderfähig sind und welche Kosten berücksichtigt werden können und alles Wissenswerte erfahren Sie hier.