Kommunalwahl / Direktwahl am 13. September 2026
Die Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen und somit auch im Landkreis Ammerland ist ein wichtiger Moment für die Bürgerinnen und Bürger der Region, um die Zukunft ihrer Heimat aktiv mitzugestalten. Es werden die Mitglieder des Kreistages Ammerland sowie die Landrätin oder der Landrat des Landkreises gewählt. Diese Wahl beeinflusst direkt viele lokale Entscheidungen, von der Infrastruktur über Bildung bis hin zur Wirtschaftsförderung. Durch die Teilnahme an der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Ammerland darüber entscheiden, wer ihre Interessen in der kommunalen Politik vertreten wird.
Wahltermin
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Dies betrifft sowohl die Wahl des Kreistages des Landkreises Ammerland als auch die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin.
Als Termin für eine mögliche Stichwahl für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates ist der 27. September 2026 vorgesehen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind gemäß § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) alle deutschen Staatsbürger oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, die:
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mindestens 16 Jahre alt sind (in Niedersachsen ist das Wahlalter für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt),
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seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Ammerland haben und
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung).
Wahlmöglichkeiten
In Niedersachsen wird das Kommunalwahlrecht durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), sowie durch die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) geregelt. Bei der Kommunalwahl können verschiedene politische Ämter gewählt werden. Im Landkreis Ammerland werden der Kreistag mit seinen 50 Abgeordneten sowie die Landrätin bzw. der Landrat gewählt.
In den kreisangehörigen Gemeinden werden die Gemeinderäte sowie die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gewählt.
Wahlverfahren
Die Wahl ist grundsätzlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Jede wahlberechtigte Person darf an der gleichen Wahl nur einmal und nur persönlich teilnehmen.
Die Wahl der Abgeordneten des Kreistages erfolgt in der Regel durch eine Mischung aus Listenwahl und Direktwahl. Die Abgeordneten werden konkret nach § 4 NKWG in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese können entweder auf mehrere wählbare Personen oder Gesamtlisten aufgeteilt oder alle einer Person bzw. Gesamtliste zugewiesen werden.
Die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin wird als Mehrheitswahl durchgeführt erfolgt durch eine einfache Stimmabgabe, bei der jede wahlberechtigte Person eine Stimme hat.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber:
Sollten Sie für die Kreiswahl als Einzelbewerber, Wählergruppe oder Partei kandidieren wollen und/oder sich als Landrätin oder Landrat aufstellen lassen wollen, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Wahlvordrucke zusammen. Auf der Homepage des Niedersächsischen Landeswahlleiters finden Sie zudem wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl.