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Kommunalwahl / Direktwahl am 13. September 2026

Die Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen ist auch für den Landkreis Ammerland von großer Bedeutung.
Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des Kreistages sowie über die Wahl der Landrätin oder des Landrates. Damit nehmen sie unmittelbar Einfluss auf zentrale Entscheidungen, die die Entwicklung des Landkreises in den kommenden Jahren prägen – etwa in den Bereichen Bildung, Mobilität, Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Daseinsvorsorge. Die Teilnahme an der Wahl ist daher ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Mitgestaltung vor Ort.

Wahltermin

Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Dies betrifft sowohl die Wahl des Kreistages des Landkreises Ammerland als auch die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin. 

Als Termin für eine mögliche Stichwahl für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates ist der 27. September 2026 vorgesehen. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind gemäß § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) alle deutschen Staatsbürger oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, die:

  • mindestens 16 Jahre alt sind (in Niedersachsen ist das Wahlalter für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt),

  • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Ammerland haben und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung).

Wahlmöglichkeiten

In Niedersachsen wird das Kommunalwahlrecht durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), sowie durch die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) geregelt. Bei der Kommunalwahl können verschiedene politische Ämter gewählt werden. Im Landkreis Ammerland werden der Kreistag mit seinen 50 Abgeordneten sowie  die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. 

In den kreisangehörigen Gemeinden werden die Gemeinderäte sowie die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gewählt.  

Wahlverfahren

Die Wahl ist grundsätzlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Jede wahlberechtigte Person darf an der gleichen Wahl nur einmal und nur persönlich teilnehmen.

Die Wahl der Abgeordneten des Kreistages erfolgt in der Regel durch eine Mischung aus Listenwahl und Direktwahl. Die Abgeordneten werden konkret nach § 4 NKWG in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese können entweder auf mehrere wählbare Personen oder Gesamtlisten aufgeteilt oder alle einer Person bzw. Gesamtliste zugewiesen werden. 

Die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin wird als Mehrheitswahl durchgeführt erfolgt durch eine einfache Stimmabgabe, bei der jede wahlberechtigte Person eine Stimme hat.  


Informationen für Bewerberinnen und Bewerber:

Sollten Sie für die Kreiswahl als Einzelbewerber, Wählergruppe oder Partei kandidieren wollen und/oder sich als Landrätin oder Landrat aufstellen lassen wollen, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Wahlvordrucke zusammen. Die Landeswahlleitung hat hierzu ebenfalls einen entsprechenden Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erstellt. Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl finden Sie zudem auf der Homepage des Niedersächsischen Landeswahlleiters .

Der Wahlvorschlag als Einzelbewerber oder die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen für die Wahl des Kreistages sollten möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede eingereicht werden. Die Einreichungsfrist des Wahlvorschlags von Parteien oder Wählergruppen sowie als Einzelbewerber für die Wahl des Landrates oder der Landrätin endet am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr. Die entsprechenden Unterlagen sind ebenfalls bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Ammerland einzureichen.

Hinweise zur Lautsprecher- und Plakatwerbung anlässlich der Wahlen finden sie hier