Kommunalwahl / Direktwahl am 13. September 2026
Die Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen ist auch für den Landkreis Ammerland von großer Bedeutung.
Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des Kreistages sowie über die Wahl der Landrätin oder des Landrates. Damit nehmen sie unmittelbar Einfluss auf zentrale Entscheidungen, die die Entwicklung des Landkreises in den kommenden Jahren prägen – etwa in den Bereichen Bildung, Mobilität, Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Daseinsvorsorge. Die Teilnahme an der Wahl ist daher ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Mitgestaltung vor Ort.
Wahltermin
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Dies betrifft sowohl die Wahl des Kreistages des Landkreises Ammerland als auch die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin.
Als Termin für eine mögliche Stichwahl für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates ist der 27. September 2026 vorgesehen.
Wer darf wählen?
Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können.
Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen. Zur Stimmabgabe im Wahllokal benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z. B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis und für die Gemeinde).
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (z.B. alle drei Stimmen für Partei A) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (z.B. alle drei Stimmen für Kandidat B). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (z.B. eine Stimme für Partei A, eine Stimme für Kandidat B, eine Stimme für Partei C).
Die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters bzw. einer Landrätin oder eines Landrats erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Erreicht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat nicht die absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen), findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.
Briefwahl
Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.