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Beflaggungskalender

Wann und aus welchem Grund wird eigentlich geflaggt?

In Niedersachsen werden Dienstgebäude an besonderen Tagen beflaggt. Damit wird an wichtige Ereignisse aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen erinnert. Die Beflaggung unterstreicht ihre Bedeutung und hält sie im Bewusstsein der Bevölkerung wach. Beflaggungstermine markieren wiederkehrend historischen Gedenktage, können sich aber auch aus lokalen Anlässen ergeben, unter anderem beim Kreistag oder Neujahresempfang.

Regelmäßiger Beflaggungskalender

Nachfolgend haben wir die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen regelmäßig – ohne eine besondere Beflaggungsanordnung – in Niedersachsen die Dienstgebäude des Landes beflaggt werden. Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, an den festgelegten Tagen ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Halbmast)
1. Mai: Feiertag der Arbeit
9. Mai: Europatag
23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
15. Juni: Veteranentag
17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
20 Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (Halbmast)
an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Sonstige wiederkehrende Beflaggungstage

Beflaggungen auf besondere Anordnung gibt es zu unterschiedlichen und auch wechselnden Anlässen, zum Beispiel am letzten Donnerstag im September zum Weltschifffahrtstag. An diesem Tag werden nur die Bundes- und Landesbehörden in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt.

Welche Flaggen werden gesetzt?

Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt in der Rangfolge von links nach rechts gesetzt. Der Europaflagge gebührt also vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite – von außen auf das entsprechende Gebäude gesehen. Zu allen Beflaggunsterminen wird zusätzlich unsere Kreisflagge gehisst.