Kommunalwahl / Direktwahl am 13. September 2026

Am Sonntag, 13. September 2026, wird gewählt. Ab 18 Uhr können die eingehenden Schnellmeldungen der einzelnen Wahlbezirke zur Kommunalwahl live im großen Sitzungssaal im Kreishaus des Landkreises Ammerland mitverfolgt werden.

Alternativ können die aktuellen Ergebnisse online über den Votemanager verfolgt werden.

Die Stimmen werden in folgender Reihenfolge ausgezählt:

  • Wahl der Landrätin/ des Landrats
  • Wahl der Bürgemeisterin/ des Bürgermeisters
  • Kreiswahl
  • Gemeindewahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. September 2026, 13 Uhr bei der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Wichtig: Damit die Stimmen berücksichtigt werden können, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Sollte bei der Wahl der Landrätin/ des Landrates und/oder bei der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters keine Kandidatin/kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen (mehr als 50% der gültigen Stimmen) erhalten, so findet am Sonntag, den 27. September 2026, eine Stichwahl statt. An der Stichwahl nehmen die beiden Kandidatinnen/Kandidaten teil, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Auch bei der Stichwahl kann die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgen. Wer bereits online Briefwahlunterlagen für die Wahl am 13. September 2026 und für die Stichwahl beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch von der jeweiligen Gemeinde, sofern es zu einer Stichwahl kommt. Wer im Vorfeld keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat und am 27. September 2026 per Briefwahl wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen online ab Montag, den 14. September 2026, über das Online-Formular der Wählbarkeitsbescheinigung beantragen. Bei Fragen zur Briefwahl oder zur Beantragung der Unterlagen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Gemeinde.

Wahltermin

Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Dies betrifft sowohl die Wahl des Kreistages des Landkreises Ammerland als auch die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin. 

Als Termin für eine mögliche Stichwahl für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates ist der 27. September 2026 vorgesehen. 

Wer darf wählen?

Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Ammerland bzw. in der jeweiligen Gemeinde hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können.

Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen. Zur Stimmabgabe im Wahllokal benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z. B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis und für die Gemeinde).

Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (z.B. alle drei Stimmen für Partei A) oder einer einzigen Bewerberin  oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (z.B. alle drei Stimmen für Kandidat B). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (z.B. eine Stimme für Partei A, eine Stimme für Kandidat B, eine Stimme für Partei C).

Die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters bzw. einer Landrätin oder eines Landrats erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Erreicht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat nicht die absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen), findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. 

Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.

Musterstimmzettel Kreistagswahl / Landratswahl