Beantragung eines EU-einheitlichen Parkausweises („blauer Parkausweis“) für schwerbehinderte Menschen – Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Zwischenahn ist die Gemeindeverwaltung zuständig. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Voraussetzungen
  • Foto
  • Bei Antragstellung durch eine dritte Person:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für fünf Jahre erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Formulare