Zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anmelden

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Proben von Wildtieren, die auf Trichinen untersucht werden sollen, müssen von einem Wildursprungsschein begleitet werden oder die Daten müssen in der WilKEA-App erfasst und übermittelt worden sein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Trichinenuntersuchung fallen Gebühren in Höhe gemäß dem "Gebührentarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb von Großbetrieben im Landkreis Ammerland" an. Für die Trichinenuntersuchung bei Wildtieren fallen pro Tier beziehungsweise Tierkörperteil Gebühren in Höhe von 9,20 Euro an.
Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Equiden und Hausschweinen sind bereits in den Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung enthalten.

Nach einer Entscheidung des Kreisausschusses vom 06. März 2024 ist die Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen, die im Gebiet des Landkreises Ammerland geschossen wurden und für die eine Blutprobe abgegeben wurde, kostenfrei. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Trichinenuntersuchungen finden montags und dienstags statt. Die Proben müssen am Untersuchungstag spätestens um 10:00 Uhr im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgegeben werden. Proben, die später als 10:00 Uhr eingehen, können nicht berücksichtigt werden und werden erst am nächsten Untersuchungstag bearbeitet.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Proben sollten möglichst frisch im Labor abgegeben werden und können solange auslaufsicher bei Kühlschanktemperatur gelagert werden. Es ist ausreichend Probenmaterial (mind. 50g) einzuschicken. Der Tierkörper muss über die Wildmarke solange zu zuordnen sein, bis das negative Untersuchungsergebnis vorliegt. Neben dem Fleisch dürfen auch nicht die Nebenprodukte (Organe, Fleischabschnitte) vor dem Vorliegen des Ergebnisses verwendet werden. Dies gilt auch für die Verfütterung an den Jagdhund, da auch dieser an Trichinellose erkranken kann.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Proben zur Trichinenuntersuchung sind im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt persönlich abzugeben. Bitte keine Proben im Briefkasten der Dienststelle "Lange Straße 15, 26655 Westerstede" ablegen.

  • Im Landkreis Ammerland aufgefundene verunfallte bzw. verendet aufgefundene oder krank erlegte Stücke sind ausnahmslos auf die Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu untersuchen. Hierbei sind vorrangig Organ- bzw. Tupferproben zu entnehmen und beim Veterinäramt abzugeben.
  • Zur Intensivierung des bestehenden kreisweiten ASP-Monitoring wird eindringlich darum gebeten, möglichst auch bei allen gesund erlegten Stücken aus dem Landkreis Ammerland eine Blutprobe zur Untersuchung auf die ASP zusammen mit der Trichinenprobe vorzulegen.
  • Um ein sprunghaftes Seuchengeschehen möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Trichinenuntersuchung gesund erlegter Stücke aus Nachbarlandkreisen des Landkreises Ammerland nur bei gleichzeitiger Vorlage einer Blutprobe des Tieres durchgeführt.
  • Die Trichinenuntersuchung gesund erlegter Stücke außerhalb des Landkreises Ammerland und seiner Nachbarlandkreise wird nur bei gleichzeitiger Vorlage eines negativen Untersuchungsergebnisses auf die ASP zusammen mit der Trichinenprobe eingeleitet.