Prostitutionstätigkeit Anmeldung Bescheinigung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Volltext
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen sieht für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung eine persönliche Anmeldepflicht vor. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten Prostituierte umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.
Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Diese muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Sie werden hierbei über Themen wie Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Schutz vor Krankheiten oder die Gefahr von Alkohol- und Drogenkonsum informiert. Beim Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Sie bei der Anmeldung zur Prostitution vorlegen.