Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.

Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
  • Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes