Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige bei besonderem Abhängigkeitsverhältnis zu minderjährigem Kind mit EU-Staatsangehörigkeit verlängern

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrem minderjährigen Kind mit Staatsangehörigkeit der EU haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihr Kind besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
  • Zwischen Ihnen und Ihrem Kind besteht weiterhin ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder affektiver Weise.