Antrag auf Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung in Spohle in der Gemeinde Wiefelstede - Erörterungstermin: 01.02.2023
Die Fa. Hannes König GmbH, Rosenberger Straße 1, 26215 Wiefelstede, hat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland die Genehmigung eines Sandabbaus mit anschließender Wiederverfüllung gemäß § 8 des Niedersächisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Spohle beantragt.
Der Erörtungstermin ist für den 01.02.2023, 15.00 Uhr, vorgesehen. Alle Informationen zum Erörtungstermin können hier eingesehen werden: Bekanntmachungstext.
Die Fa. Hannes König GmbH beabsichtigt auf dem Grundstück - Flurstücke 24/6, 26 und 27 der Flur 46, Gemarkung Wiefelstede, einen Sandabbau im Trockenabbauverfahren bis zur Tiefe von 2,50 m im Mittel mit anschließender Wiederverfüllung durchzuführen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 10,65 ha in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren abgebaut werden.
Für das geplante Vorhaben ist gemäß Antrag des Vorhabenträgers auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Dementsprechend ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, für das die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland zuständig ist.
Es ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Antragsunterlagen nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände anzuhören.
Die entscheidungsrelevanten detaillierten Unterlagen können hier eingesehen werden.
- Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 13.11.2020
- Bodenabbauantrag vom 19.01.2022
- Inhaltverzeichnung Antragsunterlagen
Teil 1 - Textteil
Teil 2 - Anlagen
- Berechnung des Abbauvolumens vom 19.10.2021 - Anlage 1
- Hydrogeologisches Gutachten vom 28.09.2021 - Anlage 2
- Geotechnischer Untersuchungsbericht vom 07.06.2020 - Anlage 3
- Artenerfassung Avifauna von Oktober 2021 - Anlage 4
- Schalltechnische Untersuchung vom 29.11.2021 - Anlage 5
- Verfahrensablauf bei der Annahme von Fremdboden - Anlage 6
- Einmessung des Gehölzbestandes der umliegenden Wallhecken an der Abbaustätte - Anlage 7
- Flurstücks- und Eigentümernachweiss - Anlage 8
Teil 3 – Karten- und Planverzeichnis
- Übersichtsplan - Auszug aus TK 25 M. 1: 25.000
- Übersichtsplan - Auszug aus AK 10 Vergrößerung M. 1:5.000
- Biotopbewertung M. 1:2.000
- Boden und Grundwasser M 1:10.000
- Abbau- und Verfüllplan M. 1:1.000
- Rekultivierungsplan M. 1:1.000
- Längs- und Querschnitte M 1:200
- Wallhecken - Querschnitt, Pflanzschema M. 1:25 / 50
Die Antragsunterlagen liegen außerdem in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 06.04.2022 bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede, Zimmer 22, Tel. 04402/965161 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen eingeschränkten Zugang zum Rathaus der Gemeinde Wiefelstede ist die Einsichtnahme in die Unterlagen bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Neben der Möglichkeit der Einsicht auf der Homepage des Landkreises Ammerland stehen die maßgebenden Unterlagen außerdem im UVP-Portal: uvp.niedersachsen.de/portal/ zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Jeder, dessen Belange von dem Abbauvorhaben berührt sind, kann bis spätestens einem Monat nach Ende der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Wiefelstede, Zimmer 22 oder beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Untere Naturschutzbehörde, Zimmer 264, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Dieser Termin wird vorher den Einwendungsführern schriftlich mitgeteilt. Werden jedoch mehr als 50 Einwendungen erhoben, können die Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung zu dem Erörterungstermin geladen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin auch bei Ausbleiben des Einwendungsführers über dessen Einwendungen entschieden werden kann.
Die Entscheidung über die Einwendungen kann ebenfalls durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen erforderlich sind.
Durch Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.