Barrierefreiheitserklärung
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Landkreises Ammerland unter http://www.ammerland.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Bilder, Grafiken und Bedienelemente
Nicht alle Bilder, Grafikfunktionen, Links und andere Bedienelemente sind bezeichnet oder verfügen über alternative Texte.
Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe und Aufklappen des Hauptmenüs sind einige Funktionen beziehungsweise Markierungen nicht mehr sichtbar.
Gestaltung von Inhalten
Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist teilweise nicht logisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht immer gegeben.
Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert.
Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
Datentabellen sind nicht durchgängig strukturell richtig aufgebaut.
Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert.
Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht immer ausreichend.
Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
Bedienbarkeit
Nicht alle Funktionen und Inhalte sind durchgängig mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar.
Nicht alle Funktionen sind mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht immer nachvollziehbar.
Fehleridentifizierung
Nicht alle Fehlermeldung werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und
Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.
Sonstiges
Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben.
Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt des Landkreises Ammerland wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. Januar 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und den Ergebnissen des Prüfberichts vom 6. Februar 2023 im Auftrag des Landes Niedersachsen. Diese Webseiten werden beginnend ab Januar 2024 erneut strukturell überarbeitet, barrierefreier gestaltet und mit entsprechender Software zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen oder etwas vermissen und uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle telefonisch unter 0511 120-4010 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.